Die Zuger Regierung hat die Kritik der ALG-Fraktion an ihrer Informationspolitik in Bezug auf mögliche hohe Kosten bei Notfallbehandlungen im Ausland abgewiesen. Sie sieht keine Notwendigkeit, ein weiteres Schreiben an alle Haushalte zu versenden – räumt jedoch Klärungsbedarf ein.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage betont der Regierungsrat, dass das ursprüngliche Schreiben zur Prämienentlastung primär erklären sollte, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Rückgabe von Überschüssen handelt. Die “versicherungstechnischen Zusammenhänge” seien dabei nicht im Vordergrund gestanden.
Hintergrund der Diskussion ist die kantonale Regelung: Ab 2026 und 2027 übernimmt Zug 99 Prozent der stationären Spitalkosten in der Schweiz, was bedeutet, dass Krankenkassen im Inland nur noch 1 Prozent zahlen müssen. Bei Notfällen außerhalb der EU, EFTA-Staaten und des Vereinigten Königreichs übernimmt die obligatorische Krankenversicherung maximal das Doppelte dessen, was sie in der Schweiz zahlt – also bis zu 2 Prozent.
Trotzdem betont der Kanton, dass bereits vorher Deckungslücken existierten und sich an der Empfehlung für eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung nichts geändert habe. Eine erneute Information an alle Haushalte wird abgelehnt; der Sachverhalt sei bereits mehrfach thematisiert worden, etwa durch Medienmitteilungen zu Erlassen des Kantons. Zukünftig soll im Amtsblatt vierteljährlich auf die spezielle Situation hingewiesen werden, ergänzt um eine klärende Medienmitteilung.
Die Regierung sieht keinen generellen Missstand bei den Krankenkassen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Versicherer ihre Kunden systematisch falsch oder unvollständig informierten. In einem konkreten Fall sei die Kommunikation jedoch “mangelhaft” gewesen, woraufhin sowohl die Gesundheitsdirektion als auch das Bundesamt für Gesundheit interveniert hätten. Zudem wurde eine Aufsichtsanzeige eingereicht.