Seit fünf Monaten hat sich die Schweiz dazu entschieden, Geflüchteten aus bestimmten Regionen der Ukraine nicht mehr den Schutzstatus S zu gewähren. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt nun, dass bereits 104 Personen in den ersten vier Monaten dieser neuen Praxis abgewiesen wurden. Diese Änderung erfolgte auf Anordnung des Parlaments, das bestimmte ukrainische Regionen als sicher genug ansieht, um eine Rückkehr zuzulassen. Menschen aus diesen Gebieten erhalten daher nicht mehr den Status S und werden zur Ausreise gezwungen.
Das SEM berichtet zudem von einer Verzögerung in den Verfahren durch diese neue Regelung, was zu längeren Bearbeitungszeiten führt. Insgesamt ist die Anzahl der Schutzgesuche aus den betroffenen Regionen tendenziell rückläufig.