Fernsehabonnenten von Sunrise sollen künftig Zugriff auf interaktive Zusatzdienste für Menschen mit Sinnesbehinderungen erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schweizerischen Gehörlosenbundes und der SRG gutgeheissen, die sich dagegen eingesetzt hatten, dass Sunrise den HbbTV-Standard der SRG nicht verbreitet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der HbbTV ist ein international anerkannter Standard, mit dem Personen mit Sinnesbehinderungen Audiodeskriptionen, Gebärdensprachangebote oder Untertitel nutzen können.