Eine Jugendliche macht soziale Plattformen für ihre Depression und Essstörungen verantwortlich. Sie war bereits mit acht Jahren auf YouTube, elf auf Snapchat aktiv und geriet in eine Krise. Dies könnte die Rechtslage im Internet maßgeblich ändern.
Mark Zuckerberg, CEO von Meta, gab im Februar 2026 zu Protokoll, dass Instagram früher Nutzer dazu bringen wollte, mehr Zeit auf der Plattform zu verbringen. Diese Aussage wurde in einem Gerichtsprozess gemacht, der Ende Januar begann und als wegweisend gilt. Dabei standen Tech-Giganten wie Meta, Google, TikTok und Snapchat im Visier von Einzelpersonen, Schulbezirken und Staatsanwälten, die Schadenersatz für den vorsätzlichen Schaden an Jugendlichen forderten.
Zuckerberg musste sich erstmals einem Geschworenengericht stellen. Der Anwalt der Klägerin präsentierte Dokumente, die belegen sollten, dass Instagram bewusst Nutzungszeiten erhöhen wollte. Zuckerberg hatte vor dem amerikanischen Kongress 2021 behauptet, es gebe kein solches Ziel. Die Nichtdurchsetzung von Altersgrenzen wurde ebenfalls als Problem diskutiert.
Im Fokus des Prozesses stand die Klägerin K. G. M., eine Jugendliche, die ab zehn Jahren soziale Netzwerke nutzte. Trotz elterlicher Kontrollversuche fiel sie dem Einfluss dieser Plattformen zum Opfer und litt unter psychischen Erkrankungen sowie Essstörungen. Sie forderte Schadenersatz für den erlittenen körperlichen Schaden, den das Gericht in Los Angeles Ende März 2026 mit drei Millionen Dollar anerkannte.
Dieses Verfahren ist eines von neun Leithammel-Prozessen in Los Angeles, die exemplarisch für ähnliche Klagen stehen. Schulbezirke und Staaten klagen zudem über finanzielle Schäden durch Sozial-Media-Sucht ihrer Schüler. Diese Sammelklagen beginnen im Juni.
Die Anwälte der Tech-Konzerne beriefen sich auf die Redefreiheit, doch jetzt stehen Produktgestaltung und Algorithmen im Zentrum der Kritik. Die aktuelle Welle von Klagen erinnert an Verfahren gegen Tabakfirmen in den neunziger Jahren.
Die Kläger müssen beweisen, dass Firmen absichtlich abhängig machende Produkte schufen und diese tatsächlich Schaden verursachten. Sie verfügen über Hunderttausende Seiten interner Dokumente der Tech-Konzerne, die solche Absichten belegen sollen.
Bei Meta zeigte sich, dass Beauty-Filter auf Instagram wegen negativer Auswirkungen auf das Selbstbild diskutiert wurden, aber wieder eingeführt wurden. Auch bei TikTok und Snapchat war bekannt, dass viele Kinder unter 13 Nutzer waren.
Die Verteidigung berief sich auf “Section 230”, eine Regelung, die Plattformen von der Haftung für veröffentlichte Inhalte entbindet. Doch dies gelang nur teilweise, da die Richterin die Klage zuließ. Psychische Schäden wurden als nicht direkt durch soziale Medien verursacht angezweifelt.
Meta gab vor Prozessbeginn bekannt, dass Zuckerberg und Instagrams Adam Mosseri aussagen würden. Die Entscheidung fiel einem Geschworenengericht zu, was typischerweise als Vorteil für die Kläger gesehen wird.