Was geschieht, wenn Kunden beim Selbsbedienungsscanner nicht alle Artikel einscannen und erwischt werden? Die Regelungen variieren in den Schweizer Supermärkten. Ein Überblick. Anfang des Jahres sorgte das so genannte „Gipfeli-Gate“ für großes Aufsehen: Komikerin Julia Steiner (25) hatte bei einem Einkauf von 175 Franken ein Gipfeli nicht eingescannt. Cooper antwortete angeblich mit zwei Jahren Hausverbot und einer Strafe in Höhe von 150 Franken. Der Konsumentenschutz kritisierte dieses harte Vorgehen, das auch andere Detailhändler anwenden. Es wird berichtet, dass für kleinste Fehler wie eine vergessene Dose sogar rechtliche Schritte eingeleitet würden. Nun gibt es jedoch Beispiele, die zeigen, dass der vom Konsumentenschutz geforderte „Fingerspitzengefühl“ existiert – oder zumindest inzwischen eingeführt wurde. Am 14. März um die Mittagszeit ist ein Supermarkt in Bern stark frequentiert. Ein Kunde wird einer Stichproben-Kontrolle unterzogen, da der Warenwert von über 97 Franken nur zu 95 Franken gescannt wurde – mehr als ein Gipfeli fehlt also im Scanner. Das Personal zeigt Verständnis: „Schon gut. Das kann passieren“, und hilft beim Einräumen. Eine Woche später zeigt sich eine weitere Mitarbeiterin verständnisvoll bei einem Kunden mit einem Fehlbetrag nach einem erneuten Scanning-Prozess. Keine Spur mehr vom Knallhart-Regime. Doch wann dürfen die Mitarbeiter kulant sein und wann nicht? Nau.ch hat dazu eine Umfrage gestartet. Coop bleibt bei seiner knappen Aussage: „Wir kommunizieren grundsätzlich keine Details zu sicherheitsspezifischen Aspekten.“ Mehr Informationen bietet Migros: Bei kleinen Fehlbeträgen könne man im Einzelfall nachsichtig sein, erklärt Sprecherin Prisca Huguenin-dit-Lenoir. Die Entscheidung liegt bei den Mitarbeitern vor Ort, es gibt klare interne Richtlinien, jedoch keine festgelegte Grenze für Kulanz. „Bei wiederholtem Verdacht auf nicht korrekte Scans oder bei größeren Beträgen können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Bei Wiederholung oder Verdacht auf Vorsatz erfolgt eine strengere Bewertung“, führt Huguenin-dit-Lenoir aus. Marc-André Capeder von Manor betont hingegen: „Grundsätzlich gilt bei uns eine klare Nulltoleranz.“ Die Kontrollen werden durchgeführt, wenn das Kassensystem einen Hinweis gibt oder ein konkreter Verdacht besteht. Auch H&M legt Wert auf die Verhinderung von Diebstahl. Sprecherin Cristina Spina betont, dass Mitarbeiter geschult seien und Abweichungen gemäß den Richtlinien behandelt würden, ohne jedoch Details zu nennen. Valora, einschließlich seiner Convenience-Stores wie Avec oder K-Kiosk, nutzt visuelle Kontrollen wegen des geringeren Scanning-Aufkommens. „Wenn ein Artikel bei einer Überprüfung nicht erfasst wurde, bitten unsere Mitarbeitenden die Kundin bzw. den Kunden, den Fehler zu korrigieren“, so Daniela Baumann von Valora. Lidl setzt auf Dialog und Verhältnismäßigkeit: „Wir gehen davon aus, dass unsere Kunden ehrlich sind.“ Aldi Schweiz dokumentiert Fehlverhalten und erfasst relevante Daten. Das Filial-Führungspersonal soll jeden Fall individuell beurteilen und angemessene Maßnahmen umsetzen, ohne ins Detail zu gehen.