Ein verletzter Jungfuchs ist zum dritten Mal Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Die zuständige Staatsanwältin hat dabei einen Fehltritt begangen.\n\nIm Juni 2025 verwickelt sich ein Jungfuchs in einem flexiblen Weidenetz im Bezirk Meilen. Eine Frau entdeckt das Tier und alarmiert ihren Bruder, den 53-jährigen Unternehmer, der in der Nähe wohnt. Mit Messer und Gartenschere befreit er den Fuchs mehrfach aus dem Netz, woraufhin dieser mit Verletzungen davonläuft.\n\nDer Mann steht nun vor Gericht, angeklagt wegen fahrlässiger Tierquälerei. Die Anklage besagt, dass er weder die Polizei noch den Jagdaufseher informierte und dadurch das Leiden des Fuchses verlängerte. Der Unternehmer findet vier Tage später einen toten Fuchs mit ähnlichen Verletzungen im Wald.\n\nErst am 26\. Juni erstattet er Anzeige gegen den Landwirt, der kurz zuvor wegen eines vergleichbaren Vorfalls verurteilt wurde. Die Staatsanwältin stellte zunächst einen fehlerhaften Strafbefehl aus und musste diesen nach einer Korrektur durch den NZZ-Reporter mit einer niedrigeren Strafe neu erlassen.\n\nDer Landwirt ist mittlerweile zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 900 Franken verurteilt worden. Für den Unternehmer beantragt die Staatsanwältin eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 120 Franken sowie eine Busse von 300 Franken.\n\nDer Mann legt Widerspruch ein, und es kommt zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Meilen. Während der Verhandlung macht er keine Aussagen, zeigt sich jedoch gegenüber Journalisten empört über die Vorwürfe. Sein Verteidiger argumentiert für einen Freispruch: Der Unternehmer sei nur als Zeuge befragt worden und nicht als Beschuldigter eingestuft. Es bestehe keine Garantenstellung, da er keinerlei Verantwortung für die Verletzungen trage.\n\nDer Richter spricht den Angeklagten frei, da es an verwertbaren Beweisen fehlt und der Mann nicht zur Unterlassung verpflichtet war. Er lobt den Unternehmer für seinen Tierfreundesinn und hofft, dass dies seine Hilfsbereitschaft in Zukunft nicht mindern werde.\n\nDie Gerichtskosten fallen der Staatskasse zu, dem Freigesprochenen werden etwa 5200 Franken Anwaltskosten erstattet. Das Urteil (GG260001 vom 11.5.2026) ist noch nicht rechtskräftig.