Ein Geschworenengericht in Los Angeles hat ein wegweisendes Urteil gegen die Tech-Riesen Meta und Alphabet gefällt. Die Plattformen Instagram und YouTube wurden dafür verantwortlich gemacht, Nutzer ungenügend über mögliche Suchtrisiken zu informieren und fahrlässig gehandelt zu haben. SRF-Wirtschaftsredaktorin Isabel Pfaff, die seit Juni 2024 bei SRF tätig ist und vorher für die «Süddeutsche Zeitung» arbeitete, kommentiert das Urteil.
Klägerin im Prozess war eine Frau mit dem Kürzel KGM, die behauptet, aufgrund der frühen Nutzung sozialer Medien ab sechs Jahren an Depressionen und Angstzuständen zu leiden. Sie argumentierte, dass Plattformen wie YouTube, Instagram, Snapchat oder TikTok so konzipiert sind, dass sie süchtig machen – durch Algorithmen und eine Scrollfunktion, die Nutzer schnell zum nächsten Beitrag führt. Ursprünglich hatte KGM auch gegen TikTok und Snapchat geklagt, doch diese einigten sich aussergerichtlich mit ihr. Meta und Google hingegen wollten das Gericht entscheiden lassen und argumentierten, dass KGMs psychische Probleme eher familiäre Stabilitätsprobleme seien.
Das Geschworenengericht befand Meta und Google für schuldig, da es ihrer Auffassung nach fahrlässig gehandelt hätten. Die Klägerin soll drei Millionen Dollar Schadenersatz erhalten, überwiegend von Meta. Beide Unternehmen kündigten an, Berufung einzulegen. Dies könnte bedeuten, dass das Thema noch nicht abschließend geklärt ist.
In den USA sind zahlreiche weitere Klagen hängig, die sich mit dem Suchtpotenzial sozialer Medien beschäftigen. Dabei rücken nicht mehr Inhalte in den Vordergrund, sondern die Gestaltung der Plattformen selbst – ein relativ neuer Ansatz. Der Anwalt von KGM erläutert, dass Instagram, Facebook oder TikTok bewusst darauf ausgelegt sind, vor allem Kinder und Jugendliche möglichst lange mit aufregenden Inhalten zu fesseln.
Kürzlich wurde Meta zudem in einem anderen Verfahren im US-Bundesstaat New Mexico zu einer Strafzahlung von fast 400 Millionen Dollar verurteilt, weil es Kindern nicht ausreichend Schutz bot. Auch hier kündigte Meta an, Berufung einzulegen und betonte den fortlaufenden Einsatz für den Nutzerschutz.
SRF 4 News berichtete am 26. März 2026 um 07:20 Uhr.