Verschiedene Produkte wie Babymilch, Weichkäse oder Lampen mussten im Januar und Februar zurückgerufen werden. In einigen Fällen wurden zusätzlich öffentliche Warnungen ausgesprochen. Dies zeigt: Die Verbraucher in der Schweiz können sich darauf verlassen, dass sie vor unsicheren Produkten gewarnt werden, obwohl es manchmal lange dauern kann.
Laut Manel Nobel, Leiterin des Bereichs Koordination und Überwachung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), ist es Pflicht aller Beteiligten – von Herstellern über Importeure bis hin zu Händlern –, die Sicherheit ihrer Produkte sicherzustellen. Der Fokus dieses Artikels liegt auf dem BLV sowie den Kantonslaboren, die unter anderem Lebensmittel, Kinder-Spielzeug und Kosmetika kontrollieren.
Andere Produktkategorien fallen in die Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden: Für elektronische Geräte ist das Starkstrominspektorat (Esti) zuständig, bei Medikamenten übernimmt es Swissmedic und für persönliche Schutzausrüstung die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU). Die genauen Zuständigkeiten sind im Behördenfinder des Bundes ersichtlich.
Kantonslabore führen Stichproben durch, um sicherzustellen, dass Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Risikobasierte Kontrollen finden je nach Produktgefährdung statt. Wird ein potentiell gefährliches Lebensmittel entdeckt – etwa mit Bakterien belastet –, muss es zurückgerufen werden.
Die Art der Kommunikation eines Rückrufs variiert: Ein Aushang im Laden oder eine individuelle Benachrichtigung bei Online-Käufen sind Beispiele. Bei ernsthaften Risiken können zusätzlich öffentliche Warnungen erfolgen. Verzögerungen von Wochen bis Monaten beim Rückrufprozess entstehen oft durch unvollständige Informationen seitens der Firmen, Kantone oder ausländischer Länder.
Kritiker bemängeln häufig lange Wartezeiten und mangelnde Erklärungen für Verzögerungen. Der Konsumentenschutz forderte von den Tamedia-Medien eine höhere Effizienz. Manel Nobel erklärt, dass bei online-exklusiven oder abgelaufenen Produkten auf öffentliche Warnungen verzichtet wird, da davon ausgegangen werden kann, dass sie bereits konsumiert wurden.
Für Schweizer Anbieter gelten diese Abläufe; im Ausland bestellte Produkte – wie von Temu oder Shein – unterliegen privatem Import und sind somit in der Verantwortung des Konsumenten. Nobel rät, beim Onlineshopping auf Schweizer oder EU-Shops zurückzugreifen, da dort vergleichbare Sicherheitsstandards gelten.
Radio SRF 1, Espresso, 13.4.2026, 8:10 Uhr