Hana Fink berichtet, dass Nationalrätin Manuela Weichelt aus Zug ein neues Instrument zur Entspannung des Wohnungsmarktes vorschlägt. Sie hat eine Motion eingebracht, die vom Bundesrat fordert, Gemeinden und Kantone beim Verkauf von Grundstücken mit einem Vorkaufsrecht auszustatten. Dieses Recht soll es öffentlichen Stellen ermöglichen, nichtlandwirtschaftliche Flächen zum selben Preis zu erwerben wie private Käuferinnen. Der Hintergrund ist die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt: Die Leerwohnungsquote liegt bei etwa einem Prozent und Gemeinden kämpfen zunehmend damit, geeignete Grundstücke für öffentliche Bauten zu finden.
Obwohl der Bundesrat 2014 ein solches Vorkaufsrecht ablehnte, da sich die Lage damals verbesserte, sieht Weichelt nun erneut Handlungsbedarf. Sie verweist auf die wieder verschärfte Situation und drängt darauf, das Thema weiter zu prüfen.
In Luzern zeigt sich politisches Interesse: Das Stadtparlament stimmte einem städtischen Vorkaufsrecht in Wohn- und Mischzonen grundsätzlich zu. Ein Gegenvorschlag des Stadtrats wurde angenommen, bevor die Bevölkerung darüber abstimmen soll. Ziel ist es, strategische Grundstücke besser nutzen zu können; doch das Vorhaben bleibt umstritten. Linke Parteien sehen darin ein Mittel gegen Spekulation, während bürgerliche Stimmen vor bürokratischen Hürden und Preissteigerungen warnen.
Auch in Zug gibt es Diskussionen über ein solches Recht. Weichelt argumentiert, dass das Vorkaufsrecht eine pragmatische Alternative zu Enteignungen darstelle und nicht der Standardfall werden sollte. Die erworbenen Grundstücke sollen im öffentlichen Interesse genutzt werden – beispielsweise für Schulhäuser oder bezahlbaren Wohnraum. Auch die Abgabe an gemeinnützige Bauträger ist möglich, solange keine Verkäufe innerhalb der Familie betroffen sind.