Autorin Hana Fink beleuchtet, dass nicht jeder Wahlsieg mit Freude aufgenommen wird. In einigen Regionen kommt es vor, dass Personen ungewollt in öffentliche Ämter berufen werden. Dies trifft insbesondere auf Luzern zu, wo der Amtszwang noch immer angewendet wird: Werden keine freiwilligen Kandidaten für ein öffentliches Amt gefunden, können Bürgerinnen und Bürger gegen ihren Willen ernannt werden. Laut einer Studie der Hochschule Luzern (HSLU) handelt es sich dabei um eine Notlösung, die in sieben Schweizer Kantonen existiert. Die «Luzerner Zeitung» berichtet von konkreten Fällen. Der Bericht der HSLU verdeutlicht das tiefergehende Problem: Schwierigkeiten bei der Rekrutierung genügend Freiwilliger für politische Ämter belasten das Milizsystem. Sollte niemand mehr zur Verfügung stehen, steht nicht nur eine einzelne Wahl auf dem Spiel; im schlimmsten Fall könnte die Funktionsfähigkeit einer Gemeinde gefährdet sein. Ein Beispiel aus Uri zeigt die Brisanz dieser Praxis: Im Jahr 2008 wurde eine Frau trotz gesundheitlicher Probleme in Bauen zur Mitglied der Gemeindeführung gewählt. Aufgrund des Amtszwangs war eine Ablehnung nicht möglich. Ihr Ausweg bestand darin, ihren Wohnsitz nach Seedorf zu verlegen, was ihr das Mandat kostete. Die «Luzerner Zeitung» berichtete, dass damals zwei weitere Gewählte denselben Weg gingen. Verwendete Quellen: Artikel in der «Luzerner Zeitung» Bericht von der «HSLU» Weitere Quellen: Weniger Quellen anzeigen