Ein mutmaßlicher Betrug mit hochwertigem Balsamico-Essig beschäftigt derzeit Teile der Schweiz. Mehrere Kantone, darunter Zug, sind involviert, wie ein Urteil des Bundesstrafgerichts aus November 2025 zeigt. Käufer investierten Millionen in Fässer mit angeblichem Balsamico-Essig. Später stellte sich heraus, dass es sich möglicherweise um preiswerten Apfelmost handelte. Die Anzeige, die im April 2025 eingereicht wurde, kam von einer Zuger Firma und einem Privatmann aus dem Aargau. Sie beschuldigen die Verantwortlichen der Täuschung bei den Fassverkäufen zu Preisen von je 12’000 Franken pro Einheit. Die Investitionen beliefen sich allein im Jahr 2020 für eine Zuger Firma auf über 6,2 Millionen Franken.
Die Verdachtsmomente entstanden, als ein Käufer Proben aus zwei seiner Fässer entnahm und feststellte, dass diese nicht den Erwartungen entsprachen; eine Probe bestand angeblich sogar nur aus flüssigem Apfelmost. Daraufhin vermuteten die Anzeigeerstatter einen Betrug seitens der Beschuldigten.
Die Zuständigkeit für das Verfahren wurde zwischen verschiedenen Kantonen strittig diskutiert, da mehrere Orte involviert waren und wichtige Ereignisse stattgefunden haben. Sowohl Zug als auch Aargau wurden in Betracht gezogen, da dort Anzeigen eingereicht und Verträge unterzeichnet worden waren.
Laut Gerichtsakten gab es zudem Gespräche zur Vertragsgestaltung in Zürich sowie über Telefonate, SMS-Kommunikationen und schriftliche Korrespondenz. Da die mutmaßlich entscheidenden Vertragsanbahnungen wohl im Kanton Zürich stattfanden und der Kanton bereits zuvor involviert war, wurde das Bundesstrafgericht angerufen.
Das Bundesstrafgericht legte den Fokus auf den Stand des Wissens zum Zeitpunkt des Prozessbeginns und entschied zugunsten von Zürich. Die Strafbehörden im Kanton Zürich sind nun für die Verfolgung der mutmaßlichen Delikte zuständig.
Quellen: Bundesstrafgerichtsurteil, Artikel bei Keystone-SDA.