In der Zürcher Ahnengalerie, wo Porträts von ehemaligen Regierungsratspräsidenten oder Bundesratsmitgliedern hängen, sollte auch Martin Neukom verewigt werden. Doch die geplante künstlerische Darstellung führte zu einem Eklat: Neukom lehnte drei Gemälde ab, obwohl er für 20 000 Franken ein Bild aus der Staatskasse in Auftrag gab.
Die Porträts sollen eine Größe von 110 mal 81 Zentimetern haben und mit Öl auf Leinwand gemalt werden. Diese Tradition besteht seit nahezu einem Jahrhundert. Doch bei den Entwürfen, die der grüne Regierungspräsident ablehnte, kam es zu Unstimmigkeiten mit dem beauftragten Künstler Hans Witschi.
Neukom war unzufrieden sowohl mit einem Gemälde, das ihn in Priesterpose zeigte, als auch mit einer Variante, die eher an ein Passfoto erinnerte. Das Zerwürfnis kommt Neukom ungelegen, da bald Regierungsratswahlen stattfinden und der Kanton finanzielle Herausforderungen meistern muss.
Die öffentliche Diskussion dreht sich um das Verhältnis zwischen künstlerischer Freiheit und den Wünschen des Auftraggebers. Neukoms Sprecher betont, dass die Abnahme des Porträts im Kontext der Ahnengalerie von ihm als porträtierte Person abhängt.
In Zürich regelt man seit 2006, dass das Ensemble der Porträts den künstlerischen Wert ausmacht. Der Einsatz von Ölgemälden begründet sich mit ihrer einfacheren Konservierung im Vergleich zu fotografischen Bildern, die lebensechter sein könnten.
Es bleibt unklar, wie es nun weitergeht: Die Kantonsregierung plant gemeinsam mit der kantonalen Fachstelle Kultur eine Lösung. Neukom hat bis April noch Zeit als Regierungspräsident, und seine Nachfolgerin wurde bereits porträtiert.