Ein neues Gesetz könnte dem Wohnungsbau im Konflikt mit Ortsbild- und Denkmalschutz mehr Gewicht verleihen. Diese Kategorisierung würde die Umsetzung von Wohnbauprojekten wahrscheinlicher machen, wie der Bundesrat bekannt gab.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ist beauftragt worden, bis Ende 2026 eine Vorlage zur weiteren Diskussion auszuarbeiten. Die Idee, die Beschwerdelegitimität von Privatpersonen einzuschränken und bestimmte Bauprojekte als nationales Interesse zu klassifizieren, wurde bereits seit 2024 diskutiert.
Damals kamen Bund, Kantone, Gemeinden und Verbände überein, einen nationalen Aktionsplan mit 30 Maßnahmen gegen die Wohnungsknappheit zu erstellen. Der Bundesrat nahm sich dieser Maßnahmen erneut an, motiviert durch fünf Postulate von National- und Ständerat. Daraufhin wurde ein Bericht zur Verfahrensbeschleunigung im Raumplanungs- und Baurecht in Auftrag gegeben.
Der Bundesrat kann jedoch nur bei Beschwerden vor dem Bundesgericht die Rechte der Privaten einschränken, da Planung und Genehmigungen kantonal geregelt sind. Er erwägt jedoch, Kantone zu verpflichten, Kosten für rechtswidrige Einsprachen den Betroffenen aufzuerlegen.
SRF 4 News, 22.04.2026, 13:00 Uhr