In der Nacht des 20. März 2025 erschütterte eine Explosion die Wohnräume eines zweigeschossigen Hauses im Bezirk Dietikon, als ein 50-jähriger Schweizer in seiner Küche versuchte, mit Butangas Cannabisextrakt (Butan-Haschöl) herzustellen. Dieses Konzentrat ist für seinen hohen THC-Gehalt bekannt und wird unter Verwendung von flüssigem Butangas als Lösungsmittel gewonnen. Der Vorfall führte zu einem Sachschaden von etwa 40.000 Franken.
Laut einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hatte der Schweizer mit den Gasflaschen in seiner Küche hantiert, um BHO herzustellen – eine Aktivität, die gemäss Sicherheitsrichtlinien strikt in offenen Räumen durchgeführt werden muss. Beim Hantieren fiel ihm eine Flasche auf den Boden und wurde beschädigt, was zur Freisetzung von Gas führte. Ein anschließend entstandener elektrischer Funke beim Einschalten eines Wasserkochers um 1:30 Uhr morgens löste die Explosion aus.
Während der Strafuntersuchung kam heraus, dass der Mann seit Oktober 2024 eine Indooranlage betrieb. Diese bestand aus zwei Zelten mit insgesamt 52 Hanfpflanzen und dazugehörigem Zubehör. Er hatte bereits zweimal erfolgreich geerntet und stand vor seiner dritten Ernte, wobei er etwa 600 Gramm Marihuana pro Ernte produzierte. Ein Teil des Ertrags wurde verschenkt oder selbst konsumiert.
Nach der Explosion wurden die Pflanzen und Installationen beschlagnahmt. Der Mann wurde wegen fahrlässiger Verursachung einer Explosion, mehrfacher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie weiterer Übertretungen zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt (Gesamtbetrag: 9600 Franken). Die Vollstreckung der Strafe wurde für zwei Jahre ausgesetzt. Zusätzlich muss er eine Busse in Höhe von 1500 Franken sowie Verfahrenskosten von rund 2340 Franken zahlen, was auch die Kosten der Räumung umfasst.
Mehrere Zivilklagen wurden auf den Zivilweg verwiesen – darunter sind die Hausbesitzerin und die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich als Geschädigte aufgeführt. Verschiedene Gegenstände, inklusive Wasserarmaturen, Hydrometer, Dünger sowie Steckdosenleisten wurden beschlagnahmt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig und wurde nicht angefochten.