Die Stadt Luzern präsentiert erneut die überarbeitete Bau- und Zonenordnung (BZO). Ein zentraler Punkt ist die Umzonung von Kantonsbüros zur zukünftigen Nutzung als Wohnraum. Nach dem Umzug der kantonalen Verwaltung nach Emmenbrücke stehen mehrere Gebäude in Luzern leer, darunter Büroräume in der Buobenmatt und am Hirschengraben 36, die nun für Wohnzwecke umgenutzt werden sollen.
Die Stadt startet den Prozess zur Umwandlung dieser Immobilien. Mit dem Abonnement erhalten Sie Informationen über:
– Die Besonderheiten der neuen BZO,
– Pläne zur Umnutzung kantonalen Eigentums und
– die komplexe Planungsgeschichte.
Seit 2011 ist Littau ein Stadtteil von Luzern, doch in Bezug auf die Bau- und Zonenordnungen besteht eine Trennung. Diese soll sich ändern, wie zentralplus berichtete. Der Grosse Stadtrat hatte im Frühjahr 2024 die erste Version der BZO abgelehnt, vor allem wegen Dichtebestimmungen. Nach einer Überarbeitung wurde sie im August 2025 vom Kanton positiv vorgeprüft.
Nun legt Luzern die überarbeitete BZO erneut auf, bis zum 27. Mai 2026 können Einsprachen eingereicht werden. Die Änderungen beinhalten neue Dichte-Regeln: Der “Hangbonus” fällt weg und es gibt einheitliche Höhenbeschränkungen für alle Gebiete. Zudem wird die Überbauungsziffer um zehn Prozent erhöht, um größere Balkone zu ermöglichen.
Schutzbestimmungen für Ortsbilder wurden präzisiert, Abbrüche von erhaltenswerten Gebäuden unter bestimmten Bedingungen möglich. Gemeinnützige Wohnbauträger erhalten in gewissen Zonen einen höheren Bonus, während eine geplante Erhöhung der Raumhöhe auf 2,4 Meter gestrichen wurde.
Der Kantonsrat änderte Mitte Juni 2024 das Energiegesetz. Luzern geht mit seinen Vorgaben weiter und passt diese an die neuen kantonalen Regeln an.
Für die zweite Auflage plant der Stadtrat auch Umzonungen: Schul- und Sportanlagen sollen von der Sportzone in eine Zone für öffentliche Zwecke wechseln. Die verlassenen kantonalen Liegenschaften werden zu einer Wohn- und Arbeitszone umgezont, um zukünftiges Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen.
Nach der Einspruchsbehandlung soll der Grosse Stadtrat Ende 2026 über die BZO entscheiden. Eine Genehmigung durch den Regierungsrat wird Mitte 2027 erwartet. Die Stadt informiert Haushalte mittels Flyern über die Pläne und ermöglicht bereits jetzt die Planung von Baugesuchen nach der neuen BZO.