Das Schweizer Bundesgericht hat die Forderungen nach einer erneuten Durchführung der Abstimmung zur digitalen Identitätskarte (E-ID) abgelehnt, obwohl zwei Richter deutliche Kritik an der Spende von 30.000 Franken durch die Swisscom geübt haben. Diese Aktion wurde als indirekte Behördenpropaganda und potenziell verfassungswidrig angesehen. Die Mehrheit der Richter sah jedoch davon ab, die entsprechenden Rügen wegen versäumter Frist einzutragen.
Ein weiterer Punkt des Gerichtsverfahrens war das späte Offenlegen von Zuwendungen durch private Medien, konkret von der TX Group und Ringier. Obwohl dies als Unregelmäßigkeit angesehen wurde, schloss das Gericht eine Irreführung der Wähler aus und erachtete die Abstimmungsergebnisse als unverändert gültig.
Sibilla Bondolfi äusserte sich zum Entscheid des Bundesgerichts: “Die Ablehnung der Beschwerden war vorhersehbar. Das Bundesgericht hat nur einmal eine nationale Abstimmung aufgehoben, und zwar wegen bewiesener Falschinformation durch den Bundesrat. Die Hürde ist somit hoch: Der gerügte Mangel muss das Ergebnis tatsächlich beeinflussen. Diese Schwelle wurde hier zu Recht nicht erreicht.
Bedauerlich bleibt allerdings die ausweichende Haltung der Mehrheit der Richter bezüglich der Swisscom-Spende, da solche Spenden von staatsnahen Betrieben als indirekte Behördenpropaganda gelten und verfassungswidrig sein könnten.”
Die Herausforderungen für eine Ungültigerklärung sind beträchtlich: Das Bundesgericht hat bislang nur eine Abstimmung aufgehoben, die wegen nachweislicher Falschinformation durch den Bundesrat geschehen war.
EDU Schweiz, Bewegung Mass-Voll unter Präsident Nicolas Rimoldi und weitere Personen hatten in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau Beschwerde gegen das Referendum zur E-ID eingelegt. Sie kritisierten vor allem die finanzielle Unterstützung von 30.000 Franken durch die Swisscom an das Komitee Schweizer E-ID sowie nichtmonetäre Zuwendungen in Höhe von 163.000 Franken durch die Verlage Ringier und TX Group.
Die Beschwerdeführer warfen der Swisscom vor, als bundesnaher Betrieb unzulässig in den Abstimmungskampf eingegriffen zu haben und ihre politische Neutralitätspflicht verletzt zu haben. Weiterhin wurde die Verletzung von Transparenzvorschriften für Wahl- und Abstimmungsvorlagen bemängelt.
Alternativ zur Aufhebung der Abstimmung forderten sie, dass das Bundesgericht feststellt, politische Rechte seien verletzt worden.