Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat klargestellt, dass die im Spital Wallis erbrachten Leistungen nicht auf die Familien der Brandopfer von Crans-Montana abgewälzt werden. Diese Aussage wurde Keystone-SDA am Dienstag bestätigt und stimmt mit früheren Informationen der italienischen Nachrichtenagentur Ansa überein.
Die Familien hatten bereits Ende Februar bis Anfang März schriftlich über das Vorgehen informiert bekommen, falls sie nicht zahlungspflichtige Rechnungen erhielten. Die drei betroffenen Rechnungen wurden an die Gemeinsame Einrichtung KVG weitergeleitet, welche in Zusammenarbeit mit italienischen Versicherungen und Verbindungsstellen klärt, welche Kosten von wem übernommen werden.
Sollte ein Restbetrag verbleiben, so wird dieser gemäß dem Opferhilfegesetz durch die Opferhilfestellen getragen. Der Staat Wallis bestätigte erneut, dass die Familien keinerlei medizinische Rechnungen begleichen müssen. Diese Zusage dient der Vermeidung von Missverständnissen zwischen Italien und der Schweiz im Kontext der Brandkatastrophe.
Gemäß den gültigen Abkommen wurden alle Rechnungen im Zusammenhang mit dem Crans-Montana-Vorfall entsprechend weitergeleitet. Für in der Schweiz ansässige Patienten gingen sie an ihre Versicherer, für EU-Bürger an die gemeinsame Einrichtung der Krankenversicherung, wobei alle Rechnungen den tariflichen Vorgaben entsprechen.
Die zugestellten Dokumente sind lediglich Informationskopien gemäß dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz. Zur weiteren Klärung sprach Walliser Staatsratspräsident Mathias Reynard am Montagabend mit Gian Lorenzo Cornado, dem italienischen Botschafter in der Schweiz. Ein Treffen ist für den Freitag im Wallis anberaumt, um offene Fragen zu klären und Missverständnisse besonders hinsichtlich des Rechnungsversands auszuräumen.
Auch Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni äußerte sich via sozialen Medien. Sie wies ihren Botschafter in Bern an, „wachsam zu bleiben“, da es unannehmbar wäre, dass die Kosten von den Familien oder dem italienischen Staat getragen werden müssten.
Im Namen des Bundes übernimmt der Kanton Wallis vorübergehend die Auszahlung der Soforthilfe in Höhe von 50’000 Franken pro Brandopfer. Diese Unterstützung ist für verstorbenen oder hospitalisierten Personen vorgesehen und wird vom Kanton vorfinanziert, bevor eine Rückvergütung durch den Bund erfolgt.
Zudem hatte der Kanton bereits eine eigene Soforthilfe von 10’000 Franken an Opfer und deren Angehörige ausgezahlt. Die Kontaktaufnahme mit den Betroffenen hat begonnen, um die administrativen Schritte zu koordinieren, darunter das Einholen des Einverständnisses für die Auszahlungen und die Bestimmung der Begünstigten.