Am Dienstag haben EU-Aussenminister ein neues Gentechnikgesetz verabschiedet, das den Eintritt von mit der Genschere CRISPR gezüchteten Lebensmitteln in Schweizer Supermärkte ohne Kennzeichnung ermöglichen könnte. Die Wissenschaftsjournalistin Gina Buhl, eine Fachkraft für Themen wie Stoffwechselerkrankungen und Ernährung bei SRF, analysiert die Entwicklungen.
Bisher unterlagen gentechnisch veränderte Pflanzen strengen Regeln: lange Zulassungsverfahren, Kennzeichnungspflichten und geringe Marktchancen. Die neue EU-Verordnung teilt CRISPR-Pflanzen in zwei Kategorien ein. Eingriffe, die minimal sind und durch natürliche Mutation entstehen könnten, werden wie konventionelle Züchtungen behandelt. Diese müssen nicht gekennzeichnet sein – lediglich das Saatgut bleibt markiert. Pflanzen mit weitreichenderen Veränderungen bleiben streng reguliert. Das EU-Parlament soll das Gesetz Ende Mai bestätigen, bevor es nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft tritt.
Im Gegensatz zu klassischen Gentechniken, bei denen fremdes Erbmaterial eingeschleust wird, schneidet CRISPR präzise im Erbgut und lässt die Pflanze den Schnitt selbst reparieren. Solche Veränderungen könnten theoretisch auch durch natürliche Mutationen entstehen, würden jedoch mit traditioneller Züchtung Jahrzehnte dauern. Bisher galten beide Methoden als Gentechnik; das ändert die EU-Verordnung nun: CRISPR-Pflanzen ohne Fremd-DNA sollen nicht mehr als solche gelten, sofern die Eingriffe minimal waren.
In der Schweiz stimmte 2005 eine Mehrheit von 55 Prozent für ein Moratorium zur gentechnikfreien Landwirtschaft. Ursprünglich auf fünf Jahre befristet, wurde es mehrmals verlängert und gilt nun bis 2030, mit breiter Unterstützung aus Wirtschaft und Gesellschaft.
Coop und Migros verzichteten bisher freiwillig auf den Verkauf klassisch gentechnisch veränderter Produkte. Bei CRISPR zeigen sie sich jedoch offener und sind Mitglieder im Verein «Sorten für morgen», der die Zulassung unterstützt. Der Bundesrat plant ein neues Gesetz, das CRISPR-Pflanzen unter Auflagen erlauben würde, doch die EU-Entscheidung erhöht den Druck auf einen Sonderweg.
Roland Peter von Agroscope erklärt, dass CRISPR ähnlich wie traditionelle Mutagenese arbeitet – beide Methoden können natürliche Mutationseffekte imitieren. Lebensmittel könnten künftig CRISPR-Pflanzen enthalten, ohne dies zu kennzeichnen; Bioprodukte bleiben jedoch frei von solchen Veränderungen. Kritiker warnen vor eingeschränkter Wahlfreiheit und Patentproblemen: Agrarkonzerne könnten Patente anmelden, was Bauern zum jährlichen Kauf des Saatguts zwingt.
Die Schweiz bewegt sich langsamer: Das Moratorium gilt bis 2030, ein neues Gesetz liegt noch nicht vor. Die Diskussion um Kennzeichnung und Risikoprüfung tobt weiter. Ab 2028 könnten EU-Bauern CRISPR-Pflanzen anbauen; Schweizer Bauern jedoch nicht.
Der Weg für den Markt ist nun frei, doch ob Konsumenten CRISPR-Produkte akzeptieren, bleibt ungewiss.