Die SVP in Zürich schlägt vor, dass steuerliche Abzüge für die Krankenkassenprämien deutlich erhöht werden. Diese Forderung wird bei der kantonalen Abstimmung am 14. Juni zur Diskussion stehen. Der Vorschlag unter dem Titel «Stopp Prämien-Schock» zielt darauf ab, dass durch höhere Steuerabzüge die Belastung der Familien eingeschränkt wird.
Aktuell ist es möglich, in der Steuererklärung Abzüge für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sowie Sparzinsen zu geltend machen. Die maximale Höhe dieser Abzüge liegt jedoch niedrig: Für Alleinstehende sind 2900 Franken erlaubt, während Verheiratete bis zu 5800 Franken abziehen können. Obwohl diese Beträge jährlich an die Teuerung angepasst werden, liegen die Prämien für Krankenkassen deutlich höher. In Zürich beträgt die durchschnittliche Prämie pro Erwachsener etwa 7000 Franken jährlich.
Die Initiative verlangt, dass der Abzug dem tatsächlichen Durchschnittswert der Prämie entspricht und sich diesem anpasst. Die SVP weist darauf hin, dass die Teuerung zwischen 2014 und 2024 um lediglich sechs Prozent gestiegen ist, während die Prämien um 35 Prozent zugenommen haben. Das aktuelle System sei daher ungerecht: Steige das Einkommen einer Familie um 100 Franken und die Krankenkassenprämien ebenfalls, müsste diese mehr Steuern bezahlen, ohne den erhöhten Ausgaben für die Prämie geltend machen zu können.
Im Vergleich zu anderen Kantonen sind die Abzüge in Zürich niedriger. So kann beispielsweise im Kanton Zug die gesamte Durchschnittsprämie abgesetzt werden. Eine Mehrheit des kantonalen Parlaments sowie der Regierung sehen jedoch Nachteile, da jährlich rund 80 Millionen Franken an Steuereinnahmen verloren gingen. Gegner argumentieren weiterhin, dass höhere Abzüge eher Personen mit hohem Einkommen zugutekommen würden und dass gezieltere Unterstützung durch Prämienverbilligungen notwendiger sei.
Der Kantonsrat hat die Initiative mit 97 zu 76 Stimmen abgelehnt. Im November 2022 hatte der Kanton Zürich bereits eine ähnliche Initiative zur Erhöhung des Prämienabzugs beschlossen, wobei ein Gegenvorschlag mit geringerer Anhebung den Sieg davontrug. Die Unterstützer der aktuellen Vorlage sehen darin eine Legitimation für ihr Anliegen, während Gegner auf die kurze Gültigkeitsdauer der neuen Regelung seit 2024 verweisen.
Bislang haben sich GLP und AL noch nicht parteipolitisch positioniert, sprachen sich jedoch im Kantonsrat gegen die Initiative aus.