Finanzministerin Karin Keller-Sutter erläutert bei einer Medienkonferenz die künftige Regulierung der Grossbank UBS.
Der Bundesrat hat am Mittwoch wesentliche Elemente seiner Bankenregulierungsreform präsentiert. Demnach müssen systemrelevante Banken ihre ausländischen Beteiligungen vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen. Zudem sollen Anpassungen bei der Bilanzierung von Positionen wie Software vorgenommen werden.
Diese Reform wird als «Lex UBS» bezeichnet, da die UBS die einzige verbliebene systemrelevante Bank in der Schweiz mit globaler Bedeutung ist. Mit diesem Massnahmenpaket verdeutlicht Karin Keller-Sutter und der Bundesrat ihr Anliegen, sowohl die UBS als auch den gesamten Bankenplatz strenger zu regulieren. Bereits 2024 hatte der Bund ein Bündel von 22 Massnahmen entwickelt, um das «Too big to Fail»-Dispositiv zu stärken und eine staatliche Rettung der Grossbank in Krisenzeiten ohne Belastung der Steuerzahler zu vermeiden.
Die neuen Regeln sollen auf zwei Ebenen eingeführt werden: Die Kapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen, ein besonders umstrittener Punkt, wird gesetzlich geregelt. Dazu hat der Bundesrat am Mittwoch die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Die Bilanzierung von Software und andere Elemente wie vorsichtige Bewertungen werden dagegen im Verordnungsweg angepasst.
In den vergangenen zwei Jahren gab es heftigen Streit um die Kapitalisierung der Grossbank. Keller-Sutter verfolgt mit strengeren Eigenkapitalvorschriften das Ziel, zukünftige staatliche Rettungsaktionen zu verhindern. Die UBS wehrt sich jedoch gegen eine Erhöhung ihrer Eigenmittel, da dies eine längerfristige Gewinnthesaurierung erfordern würde.
Beim Thema Kapitalunterlegung der Auslandbeteiligungen bleibt der Bundesrat hart. Bei Anpassungen der Eigenkapitalverordnung kommt er der UBS jedoch entgegen: Banken sollen den Wert von Software über drei Jahre abschreiben können, ähnlich wie in der EU-Regulierung.
Einige strittige Verschärfungen wurden aufgeschoben. So sind latente Steuerguthaben weiterhin zum harten Eigenkapital zählbar, und Anpassungen bei AT1-Anleihen werden erst nach ausländischen Änderungen in Betracht gezogen.
Durch diese Zugeständnisse nimmt der Bundesrat Kritik von Kantonen, Wirtschaftsverbänden und Parlamentskommissionen auf. Diese hatten davor gewarnt, den Schweizer Finanzplatz stärker zu regulieren als ausländische Konkurrenzplätze.
Der Bundesrat knüpft sein Entgegenkommen an die Bedingung, dass das Parlament nicht die Kapitalunterlegung der Auslandstöchter übermässig verwässert. Sollte dies geschehen, behält er sich vor, Verschärfungen bei Steuerguthaben zu prüfen.
Der Bundesrat betont, dass es sich um einen Kompromiss handelt und stimmt mit Finma sowie der Nationalbank darin überein, dass die Massnahmen notwendig und für die UBS tragbar sind. Die Anforderungen an das harte Kernkapital (CET1) der UBS könnten sich laut Bundesrat um rund 20 Milliarden Dollar erhöhen, tatsächlich sei jedoch eine Kapitallücke von etwa 9 Milliarden Dollar gegeben. Die UBS geht von einem zusätzlichen Eigenkapitalbedarf von 22 Milliarden Dollar aus, wobei 20 Milliarden auf die Unterlegung der Auslandstöchter entfallen.
Die beschlossenen Massnahmen sind nur Teil der gesamten «Too big to Fail»-Reform. Eine weitere Vernehmlassung zu zusätzlichen Instrumenten für die Finanzmarktaufsicht folgt im Sommer. Die Eigenkapitalvorlage soll Anfang 2027 in Kraft treten, wobei eine Übergangsfrist von zwei Jahren für Software-Bilanzierungen vorgesehen ist. Das revidierte Bankgesetz muss den parlamentarischen Prozess durchlaufen und könnte bei einem Referendum ab 2028 zur Abstimmung stehen.
Die eidgenössischen Räte könnten die Vorlage ab der Sommersession 2026 diskutieren. Das Bankengesetz wird bereits im Mai in der Wirtschaftskommission des Ständerates behandelt, was für die wirtschaftsfreundliche UBS vorteilhaft sein dürfte.