Ein VW-Fahrer wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er auf der stark befahrenen Rosengartenstraße in Zürich einen Radfahrer gerammt hatte. Der Vorfall ereignete sich an einem Morgen im April 2023 und führte zu einem intensiven Gerichtsverfahren. Während des Pendlerverkehrs am Mittwochmorgen wechselte der VW-Lenker auf ungewöhnliche Weise die Spur, überquerte eine ausgezogene Sicherheitslinie und verursachte dadurch, dass ein Radfahrer zu Fall kam. Der Fahrer hatte den Radfahrer bereits vorher mehrfach angehupt. Ein entscheidender Punkt bei der Verurteilung war die Existenz eines Videobeweises: Eine Front- und eine Heckkamera des Radfahrers hatten das Geschehen festgehalten, ohne dass der VW-Lenker dies bemerkte. Der Staatsanwalt Michael Huwiler, bekannt für seine harte Linie gegen Verkehrsrowdys, verfolgte diesen Fall intensiv und erhob die Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Während der Gerichtsverhandlung bezeichnete Staatsanwalt Huwiler das Geschehen als „Jagd“, bei welcher es um Macht ging. Er betonte, dass der Angeklagte ein „unbelehrbarer“ und „hochgefährlicher“ Täter sei, da er bereits vorbestraft war. Der Verteidiger hingegen argumentierte, dass sein Mandant nie die Absicht gehabt habe zu töten oder zu verletzen. Er bezeichnete das Verhalten seines Klienten als „sehr dumm“, jedoch nicht absichtlich gefährlich. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den VW-Lenker schließlich zu vier Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe, unbedingt wegen seiner Vorstrafen. Der Gerichtspräsident betonte die „sehr große Gefahr“, die der Lenker geschaffen habe, indem er absichtlich Verkehrsregeln missachtete. Das Gericht sah das Rammen des Radfahrers als versuchte schwere Körperverletzung und nicht als versuchte Tötung. Eine Minderheitsmeinung im Gericht deutete jedoch an, dass der Fahrer den Tod seines Opfers in Kauf genommen haben könnte. Staatsanwalt Huwiler hatte einen Vorsatz nachgewiesen, obwohl kein direkter Vorsatz festgestellt wurde. Der VW-Lenker war zudem für eine weitere Straftat verantwortlich: das Werfen einer brennenden Pyrofackel bei einem Konzert in Zürich. Der Angeklagte muss neben der Haftstrafe Genugtuung und Schadenersatz leisten sowie die Verfahrenskosten tragen. Schockiert nahm er das Urteil zur Kenntnis, während sein Leben drastisch umgekrempelt wird.