Die Verunsicherung um den Verkauf von Snus hat ein Ende gefunden: Obwohl zunächst gedacht wurde, dass die Einführung der EWR-Tabakerzeugnisverordnung zu einem sofortigen Verbot führen würde, klärte das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) am Donnerstag auf. Diese Regelung betrifft nur den Warenverkehr zwischen Liechtenstein und anderen EWR-Staaten. Innerhalb der Zollunion Schweiz-Liechtenstein bleibt der Verkauf von Kautabak, Snus und anderen neuen Tabakerzeugnissen in Fachgeschäften und Kiosken möglich, da hier das eidgenössische Tabakproduktegesetz Anwendung findet. Der physische Versand sowie der Onlinehandel mit diesen Produkten nach EU-Mitgliedsländern, Norwegen und Island sind hingegen untersagt. “Es hat sich nichts geändert: In der Zollunion Schweiz-Liechtenstein können alle Tabakerzeugnisse weiterhin verkauft werden”, erklärte ALKVW-Amtsleiter Werner Brunhart gegenüber dem “Liechtensteiner Vaterland” in einer schriftlichen Stellungnahme. Auch die Einhaltung des Tabakpäventionsgesetzes sowie des Kinder- und Jugendgesetzes, deren Änderungen aktuell im Landtag diskutiert werden, bleibt erforderlich.
Das Missverständnis entstand durch eine unklare amtliche Mitteilung; die EWR-Tabakerzeugnisverordnung übernahm weitgehend EU-Bestimmungen, wo Snus in allen Ländern außer Schweden verboten ist. Dass innerhalb der Schweiz-Liechtenstein-Zollunion andere Regeln gelten, wurde ursprünglich nicht kommuniziert, was nun durch die Richtigstellung von ALKVW-Amtsleiter Brunhart geklärt wird.
Auch betroffene Händler im Land waren zunächst verwirrt und hatten keine direkte Information vom Amt erhalten. Thomas Kranz, Inhaber der Snuswelt in Schaanwald, war am Mittwoch schockiert und überlegte eine Verlagerung seines Geschäfts in die Schweiz. Für Liechtensteiner Snuser hatte sich jedoch nichts geändert, da der Konsum weiterhin ab 18 Jahren erlaubt ist. Die Richtigstellung zeigt nun, dass Thomas Kranz seine Snusdosen auch weiterhin in Liechtenstein verkaufen darf und zusätzlich nach der Schweiz liefern kann; ein Vertrieb nach Österreich und andere EU-Länder bleibt jedoch untersagt.