In seiner Sitzung am Freitag überreichte der Bundesrat die EU-Verträge dem Parlament. Aussenminister Ignazio Cassis, zuständig für das Thema, äußerte sich erleichtert darüber, dass er das umstrittene Dossier endlich abgeben konnte. Doch auch in dieser abschließenden Phase offenbarte der Bundesrat seine Bereitschaft, die Verträge gegen den Willen vieler zu verabschieden. So hat er wichtige Empfehlungen aus der Vernehmlassung ignoriert. Im Kern geht es um das erforderliche Abstimmungsverfahren für diese bedeutenden Verträge: Braucht es ein Doppeltes Mehr (Volk und Kantone), oder ist gemäß der Bundesratsauffassung gar kein Referendum vorgesehen, sodass eine Volksabstimmung erst nach einem Initiativakt möglich wird? Der im Dezember veröffentlichte Bericht zu den Vernehmlassungsantworten zeigt deutlich, dass die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer – darunter Kantone, Parteien und weitere Stakeholder wie Verbände oder Hochschulen – für eine Abstimmung mit Doppeltem Mehr plädiert. 45 von 83 Teilnehmenden befürworten das Ständemehr; nur 38 sind dagegen. Das bedeutet: 54 Prozent sprechen sich gegen die Position des Bundesrats aus. Der Bundesrat hält dennoch an der einfachen Volksabstimmung fest, ignoriert also die Ergebnisse der Vernehmlassung und überschreitet die Mehrheitsmeinung. Wird hier bereits eine brüsselerische Mentalität spürbar? Ein Ja zu den Verträgen würde zwar erlauben, bei der Übernahme von EU-Recht mitzureden, nicht jedoch mitzuentscheiden. Der Bundesrat bezeichnet diese Art der Zustimmung als ‘Decision Shaping’, für die er kein passendes Wort in einer Landessprache gefunden hat. Auf diesen Vorwurf angesprochen, wich Justizminister Beat Jans aus und versuchte sogar, das Vernehmlassungsergebnis zu diskreditieren. Er behauptete, die Mehrheit sei aufgrund von Eingaben privater Personen entstanden. Diese Aussage war falsch; tatsächlich erfolgte die Mehrheitsbildung unter den juristischen Vernehmlassungsteilnehmern – eine Präzisierung, die Jans ablehnte.