Die Stadt Luzern plant, das Recht auf Einreichung von Bevölkerungsanträgen auch auf Jugendliche auszuweiten. Derzeit können alle Personen über 16 Jahren in der Stadt einen solchen Antrag einreichen; Ausländerinnen dürfen bereits unterschreiben. Nun könnte die Altersgrenze auf 14 Jahre gesenkt werden, wenn die Bürger zustimmen.
Jugendliche engagieren sich oft im öffentlichen Raum oder Jugendparlamenten für politische Themen, haben jedoch bisher kaum Mitbestimmungsmöglichkeiten. Dies änderte sich vor einem Jahr nicht mit der Ablehnung des Stimmrechtsalters 16. Nun könnte eine neue Chance entstehen: Der Stadtrat schlägt die Lockerung der Regeln für Bevölkerungsanträge vor, sodass schon jüngere Bürger mitgestalten können.
Bevölkerungsanträge erlauben es seit 2015 Einwohnern Luzerns, politische Anliegen zu adressieren. Dafür sind Unterschriften von 200 Personen notwendig – und zwar auch von Ausländerinnen. Diese Anträge werden im Grossen Stadtrat behandelt wie Motionen oder Postulate. Der Vorschlag der SP, die Altersgrenze auf 14 Jahre zu senken, wurde vom Parlament im Jahr 2022 teilweise unterstützt.
SP-Motionär Yannick Gauch argumentiert: «Da viele politische Entscheidungen die Zukunft junger Menschen betreffen, sollten sie auch mitgestalten können.» Jugendliche seien bereits interessiert an Politik und könnten so motiviert werden, sich politisch zu engagieren.
Der Stadtrat sieht in der frühen Mitsprache ein Mittel zur Motivation für politische Ämter. Das Jugendparlament begrüßt die Möglichkeit, mahnt aber, dass das Recht bekannt gemacht werden muss. Ein Streitpunkt ist die Definition des Wohnsitzes von Minderjährigen. Der Stadtrat bezieht sich auf das Zivilgesetzbuch, wonach der Wohnsitz der Eltern oder deren Aufenthaltsort zählt. Auch ein «melderechtlicher Nebenwohnsitz» wird berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Minderjährige in Fremdplatzierung, aktuell etwa 22 Personen.
Sollte die Altersgrenze gesenkt werden, steigt die Anzahl der Berechtigten um rund 3,5 Prozent auf 66’706. Die Stadt behält die Unterschriftenerfordernis bei und plant eine Abstimmung für März 2027. Bei Annahme müsste die Stadt jedoch Software anpassen – ein Prozess mit Kosten von etwa 4000 Franken.