Sechs Klimaaktivisten haben ihre Verurteilung wegen Nötigung durch das Bundesgericht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg angefochten. Sie hatten im Jahr 2019 an einer Protestaktion auf dem Zürcher Paradeplatz, vor dem damaligen Hauptsitz der Credit Suisse, teilgenommen und fühlen sich in ihrem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt.
Die Demonstration mit etwa 70 Teilnehmern zog die Aufmerksamkeit auf die Investitionen von Schweizer Banken in fossile Energien. Die Aktivisten blockierten den Zugang zu Eingängen der Credit Suisse an verschiedenen Standorten wie Paradeplatz, Bahnhofstrasse und Bärengasse, indem sie sich aneinander oder an Objekte ketteten.
Das Bundesgericht urteilte, dass die Kundgebung zwar den Zugang für Kunden und Angestellte erschwerte, aber nicht unmöglich machte. Die Aktivistinnen betonen jedoch, dass sie niemanden daran gehindert hätten, zu den Eingängen zu gelangen.
Sie kritisieren daher ihre Verurteilung wegen Nötigung und ziehen das Urteil des Bundesgerichts vom März weiter, wie eine am Donnerstag veröffentlichte Medienmitteilung bestätigt. Das Bundesgericht habe zwar die Bedeutung kritischer öffentlicher Stimmen anerkannt und demokratische Grundrechte stärker gewichtet als in früheren Entscheidungen, jedoch das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Zeiten vielfältiger Krisen nicht aktiv geschützt.
Stephanie Motz, Anwältin einer der Verurteilten und Mitglied eines Anwaltskollektivs, wird zitiert: «Das Bundesgericht bemüht sich zwar um seine Verantwortung, erfüllt diese jedoch noch nicht vollständig, insbesondere bezüglich der konsequenten Anwendung der Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention.»
Frida Kohlmann, Mediensprecherin der Aktivisten, verweist in einer Mitteilung darauf, dass die zahlreichen Verurteilungen von Klimaaktivisten eine ganze Bewegung kriminalisieren würden. Es gehe um demokratische Grundrechte und das Recht, im entscheidenden Moment Nein zu sagen.