Die Schweizer Öffentlichkeit ist in Aufregung geraten, nachdem hochrangige Vertreter der Finanz- und Luxusbranche, darunter Partners-Group-Gründer Alfred Gantner und Richemont-Chef Johann Rupert, im November 2025 Donald Trump im Oval Office empfangen haben. Mit einer Rolex-Tischuhr und einem Goldbarren mit Widmung versuchten sie, den US-Präsidenten während des Zollstreits zu besänftigen und eine Senkung der Importzölle auf Schweizer Produkte von 39 Prozent zu erreichen.
Im Anschluss an das Treffen entstanden Spekulationen über die Hintergründe. Kritiker fragten, ob der Bundesrat informiert war oder ob die Aktion eigenmächtig erfolgte und ob Guy Parmelins Wirtschaftsdepartement involviert war. Die Grünen erstatteten sogar Anzeige wegen mutmaßlicher Bestechung.
Es wurde bekannt, dass vor dem Besuch Kontakte mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestanden hatten, allerdings blieb das Ausmass unklar. Gantner behauptete eine Abstimmung des Treffens mit dem Seco, während dieses die konkrete Umsetzung als privates Vorhaben der Unternehmer darstellte.
Eine Journalistin forderte im Dezember 2025 gemäß dem Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Korrespondenz mit den Unternehmern. Das Seco verweigerte dies, wie vom Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch berichtet wurde. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) musste als Schlichtungsbehörde einschreiten, doch auch hier blieb das Seco stur.
Der EDÖB empfahl in seinen Anfang April veröffentlichten Stellungnahmen die vollständige Offenlegung der Dokumente. Das Seco berief sich jedoch auf mehrere Ausnahmebestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes, um den Zugang zu verweigern: laufende Verhandlungen, wirtschaftspolitische Interessen und außenpolitische Beziehungen könnten beeinträchtigt werden.
Politisch existiert eine Einigung zwischen der Schweiz und den USA, doch ein formelles Abkommen steht noch aus. Das Seco plant, die Unterlagen bis zur finalen Vereinbarung geheimzuhalten und beruft sich zudem auf das Völkergewohnheitsrecht.
Der EDÖB kritisiert die Verweigerungshaltung des Secos als Verletzung der Mitwirkungspflicht. Dies erschwere eine Prüfung, ob die genannten Ausnahmen wirklich gelten würden. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden, was jedoch Monate dauern könnte.