Ein Zooplus.ch-Kunde stößt auf ein Problem, als er Katzenfutter über die Zahlungsart ‘Kauf auf Rechnung’ bestellt. Die bereitgestellte Rechnung enthält lediglich eine IBAN-Nummer und andere nötige Angaben ohne einen QR-Einzahlungsschein, was ihn irritiert. Er wundert sich über die rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz und ist der Meinung, dass ein QR-Schein besonders bei einem großen Anbieter wie Zooplus eine Selbstverständlichkeit sei. Ein solcher Schein erleichtere nicht nur die Bezahlung am Postschalter, sondern auch das E-Banking durch direkte Scannbarkeit der IBAN.
Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erfährt er, dass ein QR-Einzahlungsschein rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Dennoch muss dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, die Rechnung mit den bereitgestellten Angaben zu begleichen. Zooplus antwortet auf die Anfragen und Unzufriedenheit seiner Kundinnen und Kunden: Ab sofort würden QR-Codes in Rechnungen integriert, eine Umstellung, die bereits seit November 2025 schrittweise erfolgt. Diese Änderung soll den Prozess nutzerfreundlicher gestalten.
Wie sind Ihre Erfahrungen? Teilen Sie uns Ihre Meinungen mit!
Radio SRF 1, Espresso, 04.05.2026, 08:10 Uhr