Die Grundlage für die Neutralität liegt in der historischen Erkenntnis, dass Konflikte nicht durch Gewalt, sondern durch Klärung ihrer Ursachen gelöst werden können. Obwohl sie über ein Jahrhundert alt ist, gilt die Haager Friedensordnung von 1907 heute noch als Völkergewohnheitsrecht und definiert die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates. Diese Prinzipien spiegeln die Errungenschaften der Aufklärung und des modernen Naturrechts wider, was im Wesentlichen bedeutet, dass die Schweiz nicht in Kriege anderer Staaten involviert ist – heute ergänzt durch eine strikte Gesetzgebung zu Kriegsmaterial.
Die Schweiz darf niemand angreifen und an keinem militärischen Bündnis wie der Nato teilnehmen. Sie muss ihre Selbstverteidigung im Rahmen einer bewaffneten Neutralität sicherstellen, die Kriegsparteien gleich behandeln und keine Söldner für sie stellen. Die modernen Solddienste der Swisscoy in Kosovo sollten daher kritisch hinterfragt werden. Ein weiterer Grundsatz ist es, das eigene Territorium nicht für Kriegsparteien zu nutzen.
Neutralität basiert auf der Erfahrung, dass Konflikte durch Ursachenklärung und nicht durch Gewalt gelöst werden können. Sie erfordert ein sorgfältiges Beobachten und Verarbeiten von Konflikten anstatt sie zu ignorieren. Nur eine konsequente Haltung kann die Schweiz aus Konflikten heraushalten.
Durch die Unterstützung keiner Konfliktpartei kann die neutrale Schweiz zur Vermittlung beitragen und ihre Rolle als Schutzmacht festigen. Bundesrat und Parlament müssen Gewalt, Krieg und Terror klar ablehnen und Gespräche fördern, um so den Frieden am besten zu unterstützen.
Die konsequente Neutralität ist auch wichtig für den Zusammenhalt des multikulturellen und multireligiösen Landes. Anstatt Moral zu predigen, müssen Bundesrat und Parlament auf Machtpolitik verzichten. Bürger und Medien dürfen ihre kritische Meinung bilden und äußern, was die Meinungsfreiheit schützt.
Kriegsparteien sehen in der neutralen Haltung eine mögliche Einschränkung ihrer Macht und unterstellen Neutralen, im Interesse der Gegenpartei zu handeln. Die Dekonstruktion der Neutralität als träge oder heimlich verbündet wird von Kriegsbefürwortern betrieben. Carl Spitteler sagte bereits vor hundert Jahren: «Kein Angehöriger einer kriegsführenden Nation empfindet eine neutrale Haltung als berechtigt. Man kann es sich einreden, aber nicht fühlen.»
Heute wird die Neutralität von Gegnern als Fehlverhalten oder Spionage beschuldigt. Der Verräter ist jedoch derjenige, der die Schweiz in kriegerische Bündnisse verwickelt. Die sicherheitspolitische Strategie des Bundesrates vom 12. Dezember 2025 widmet nur wenig Raum der Neutralität.
Thomas Cottier und René Rhinow fordern in ihren NZZ-Gastkommentaren eine Einbindung der Schweiz in die EU- und NATO-Fehlkonstruktionen, die ein «kriegstüchtiges Europa» anstreben. Die Lösung für Europa liegt in einer Rückkehr zur Aufklärung über Neutralität.
Die Erneuerung der schweizerischen Neutralität muss durch eine klare Definition im Bundesgesetz verankert werden. Sie ist das Ergebnis ihrer speziellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung, die sich frühzeitig auf gegenseitigen Vorteil statt koloniale Übergriffe konzentrierte.
Die Neutralität ist ein politischer Auftrag der Schweiz über alle Parteien hinweg. Das Bedürfnis nach Frieden muss über machtpolitische Interessen stehen, um die politische Unabhängigkeit und das aufgeklärte Menschenbild zu schützen. Wer der Neutralitätsinitiative die Narrative einer «SVP-» oder «Putin-Initiative» unterstellt, vermeidet oft die Diskussion über geopolitische Konflikte und akzeptiert teilweise unbewusst ihre eigene Entmündigung.
Hans Bieri von der Schweizerischen Vereinigung Industrie und Landwirtschaft (SVIL) und René Roca vom Forschungsinstitut direkte Demokratie (FIDD) sind Mitglieder im Komitee der Neutralitätsinitiative.