Die Ständeratskommission schlägt ein bundesweites Verbot für das Zünden von Böllern vor, ohne die Ausweispflicht zu verschärfen. Sie plant, in der Mehrzahl den Nationalrat zu unterstützen. Das bedeutet konkret, dass Feuerwerkskörper, deren einziger Zweck das Knallen ist, verboten werden sollen. Die Einfuhr von Wunderkerzen und weiterem Kleinfeuerwerk wie Tortenfontänen, Knallerbsen und Tischbomben soll auf maximal 2,5 Kilogramm pro Person täglich begrenzt sein. Für größere Feuerwerkskörper der Kategorie 3 – darunter große Raketen und Vulkane – bleibt die Ausweispflicht bestehen.
In einem Punkt unterscheidet sich die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S) vom Nationalrat, wie von den Parlamentsdiensten am Dienstag bekannt gegeben wurde: Mit knapper Mehrheit beantragt sie eine kantonale Bewilligungspflicht für das Abbrennen gefährlicher Feuerwerkskörper. Eine Minderheit lehnt dies jedoch ab.
Den indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative hat die Kommission einstimmig unterstützt, während sie die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» mit 7 zu 0 Stimmen und zwei Enthaltungen ablehnte. Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana erwog die Kommission zudem ein Verbot von Feuerwerkskörpern in öffentlichen Innenräumen. Da bereits kantonale Regelungen existieren, entschied sich die WBK-S gegen eine bundesweite Überregulierung.