Die rechtliche Anerkennung der drei Gebärdensprachen in der Schweiz soll ohne ein eigenständiges Gesetz erfolgen. Dies ist die Position der zuständigen Ständeratskommission. Im Gegensatz zur Nationalratskommission setzt sich die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S) für den Vorschlag des Bundesrats ein, wie von den Parlamentsdiensten am Dienstag bekannt gegeben wurde. Die Planung sieht vor, die Anerkennung der Gebärdensprachen in existierenden Gesetzen zu implementieren, anstatt ein separates Rahmengesetz einzuführen.
Die Mehrheit argumentiert laut Mitteilung, dass ein eigenständiges Gesetz die Unterschiede überbetonen und somit Stigmatisierung hervorrufen könnte. Die Minderheitsmeinung sieht jedoch vor, den Gebärdensprachen denselben Status wie anderen Sprachen zu gewähren und die sprachliche sowie kulturelle Identität der gehörlosen und hörbehinderten Gemeinschaft gesetzlich zu verankern.
Die Entscheidung fiel knapp aus – mit einer Stimmenverteilung von 4 zu 4 bei zwei Enthaltungen. Präsident Matthias Michel (FDP/ZG) gab den Stichentscheid, wodurch die Initiative nun zur Nationalratskommission zurückgeht.