Im Zuger Strafgericht steht der Verkauf dreier Grundstücke am Ägerisee zur Debatte, bei dem ein Milliardär als Käufer angeklagt ist. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geldwäscherei vor und behauptet, er hätte misstrauisch sein müssen. Der Anwalt des 68-jährigen Unternehmers argumentiert jedoch, dieser wusste nichts von krummen Geschäften. 2017 zahlte der Zuger Milliardär 16 Millionen Franken für die Grundstücke mit dem Plan, dort ein Einfamilien- und Gästehaus zu errichten. Die Verhandlung dreht sich um den Vorwurf des zu niedrigen Kaufpreises. Der Verteidiger stellt klar, dass der Käufer immer von Experten beraten wurde, die ihm versichert hatten, alles sei in Ordnung. Die Staatsanwaltschaft listet Gründe auf, die Misstrauen hätten erregen sollen: ein sehr günstiger Preis, fragwürdiges Verhalten des Maklers und eine Geheimhaltungsvereinbarung. Zudem kontaktierte die Schwester des Käufers ihn zweimal mit Warnungen bezüglich der Familiensituation. Der Verteidiger betont, dass es sich um ein Liebhaberobjekt handle, weshalb der Preis schwer zu bewerten sei. Experten hatten den Kaufpreis als angemessen bestätigt. Nachträgliche Bewertungen seien entweder parteiisch oder nicht vergleichbar. Die Geheimhaltungsvereinbarung wurde von einem Experte als üblich bezeichnet, und der Käufer habe die Kontakte mit der Schwester ernst genommen. Der Verteidiger argumentiert, dass keine Geldwäsche vorliege, da keine Absicht nachweisbar sei. Er warnt davor, dass der Käufer bei einem ungünstigen Ausgang des Verfahrens eine Doppelstrafe erleiden könnte. Zudem kritisiert er die Staatsanwaltschaft für das Nichtbefragen wichtiger Zeugen und wirft den Gegnern vor, ihren Mandanten zu diffamieren. Nach der ersten Runde der Verhandlung folgt ein Update zur politischen Dimension des Falls durch eine parlamentarische Untersuchungskommission.