Ab dem 1. Juli ist es in der Schweiz möglich, Tiere auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen zu transportieren. Diese Änderung wurde durch eine Verordnung des Bundesrats ermöglicht.
Die Landesregierung erklärte am Mittwoch, dass diese Ausnahme vom bestehenden Fahrverbot den Schutz der Tiergesundheit fördere. Laut einer Mitteilung können nächtliche Transporte helfen, das Risiko von Hitzestress und langen Wartezeiten aufgrund von Verkehrsbehinderungen zu minimieren.