Der Konflikt im Iran wirft weiterhin globale Unsicherheiten auf, die nun auch den Luftverkehr beeinträchtigen. Wegen der Blockade der strategischen Handelsroute durch die Straße von Hormus droht ein Kerosinmangel, der bereits zu einer Streichung von 13’000 Flügen im Mai führt – das entspricht zwei Millionen wegfallenden Sitzplätzen.
Laut Berichten des britischen «Guardian», basierend auf Daten des Luftfahrtanalyseunternehmens «Cirium», sind diese Ausfälle zwar nur ein kleiner Prozentsatz der gesamten globalen Kapazität, dennoch bedeutet dies einen erheblichen Verlust an verfügbaren Flugplätzen. Obwohl die meisten großen Airlines über ausreichende Kerosinvorräte verfügen, hat sich der Treibstoffpreis aufgrund des Iran-Konflikts mehr als verdoppelt.
Diese Entwicklung zwingt Luftfahrtunternehmen zu Maßnahmen wie Flugzusammenlegungen und dem Einsatz kleinerer Maschinen. Effizienz wird zur obersten Priorität, während Reisende, die ihre Sommerferien planen, flexibel bleiben sollten.
Flugrechtsexperte Simon Sommer von «cancelled.ch» rät: «Reisenden, die im Sommer fliegen möchten, sollte bewusst sein, dass ihr gebuchter Flug möglicherweise nicht wie geplant abläuft.» Eventuell müssen Passagiere auf andere Verbindungen umgebucht oder zusätzliche Umsteigeverbindungen in Kauf genommen werden.
Insbesondere bei individuellen Buchungen ist es ratsam, einen Plan B zu haben und darauf zu achten, dass Hotelbuchungen kurzfristig kostenfrei stornierbar sind. «Indirekte Folgekosten wie Hoteländerungen trägt die Fluggesellschaft meist nicht», erklärt Sommer.
Pauschalreisen über Schweizer Reisebüros bieten mehr Sicherheit. Bei einer Flugstreichung haben Passagiere je nach Zeitpunkt der Annulierung verschiedene Ansprüche: Entweder eine kostenlose Umbuchung oder Erstattung des Ticketpreises, sowie bei späteren Streichungen zusätzlich die Möglichkeit auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro.
Allerdings gelten diese Rechte nur, wenn die Annullierung durch Fluggesellschaftsfehler verursacht wurde. Bei einem landesweiten Kerosinmangel könnten Airlines von der Haftung befreit sein.
Sommer empfiehlt Flexibilität bei der Planung und den Abschluss stornierbarer Unterkünfte. Betroffene sollten sich umfassend über ihre Rechte informieren und diese gegebenenfalls mit Unterstützung eines Anwalts oder einer Rechtsschutzversicherung durchsetzen.