Der Bundesrat hat erhebliche rechtliche Hürden identifiziert und einen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen für eine Zuwanderungsabgabe verneint. Der Ständerat hatte bereits im Kontext der Diskussion um die “10-Millionen-Schweiz”-Initiative diese Abgabe geprüft, jedoch verworfen.
Aufgrund eines von Andrea Caroni (FDP/AR) überwiesenen Postulats wurde die Landesregierung früher beauftragt, die Vor- und Nachteile sowie mögliche Ausgestaltungen einer solchen Abgabe zu evaluieren. Der am Mittwoch veröffentlichte Bericht des Bundesrats analysierte drei Modelle für eine potenzielle Zuwanderungsabgabe und kam zu dem Schluss, dass diese nur als Lenkungsabgabe ohne Verfassungsänderung umsetzbar sei, wenn die Erträge komplett an Bevölkerung und Wirtschaft zurückgeführt würden.
Für Personen aus der EU/Efta wäre eine solche Abgabe nicht vereinbar mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Bei Familienangehörigen stünde sie möglicherweise im Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Bericht des Bundesrats weist darauf hin, dass es keine Beweise für einen volkswirtschaftlichen Nutzen einer Zuwanderungsabgabe gibt.
Als Alternative zu einer Zuwanderungsabgabe schlägt der Bericht indirekte Steuerungsinstrumente vor, etwa die Einrichtung eines Fonds zur besseren Ausschöpfung des inländischen Potenzials.