In Amsterdam hat der Gemeinderat bestimmte Arten der Außenwerbung untersagt, was zu Widerstand aus der Wirtschaft geführt hat. Gerichte haben jedoch bereits die Verbote unterstützt. Der übermäßige Verbrauch von Erdöl und Erdgas wird als Hauptursache für den Klimawandel angesehen. Die Mehrheit im Amsterdamer Gemeinderat sieht Unternehmen, die mit Werbung zu exzessivem Konsum anregen, als verantwortlich dafür. Seit dem 1. Mai dürfen Firmen daher auf öffentlichen Plakaten nicht mehr für Flugreisen, Kreuzfahrten, Autos mit Verbrennungsmotoren und Fleisch werben. Diese Angebote gelten aufgrund ihres hohen fossilen Energieverbrauchs als umweltschädlich. Die Initiative für das Verbot stammt von den Grünen (GroenLinks) und der Tierschutzpartei, die argumentieren, dass es widersprüchlich sei, Klimaschutz ernst zu nehmen und gleichzeitig Werbung für klimaschädigende Produkte zuzulassen. Die grüne Politikerin Jenneke van Pijpen sprach sich im Januar mit 27 von 45 Stimmen für das Verbot aus. Befürworter sehen dies als Durchbruch: Erstmals hat eine Hauptstadt einen solchen Beschluss gefasst. Auch in anderen niederländischen Städten wie Haarlem und Den Haag gibt es ähnliche Werbeverbote, insbesondere in der urban geprägten Randstad-Region. Dort leben viele umweltbewusste Studenten neben einer gut gebildeten Mittelschicht. Trotzdem gibt es Widerstand gegen das partielle Reklameverbot. In Den Haag haben ein niederländischer Reisebranchenverband und der deutsche Tour-Operator TUI gerichtlich gegen das Verbot vorgegangen, da sie die Beschränkung als unverhältnismäßig ansehen. Das Gericht hob jedoch diese Einwände auf und befand zugunsten von Den Haag. Auch in Amsterdam zeigte sich Unbehagen, insbesondere bei der Stadträtin Melanie van der Horst von der sozialliberalen Partei D66, die rechtliche und finanzielle Risiken eines Werbeverbots thematisierte. Sie argumentierte, dass Unternehmen mehr Zeit benötigen würden, um ihre Werbung anzupassen, weshalb die Stadtregierung das Verbot erst ab 2026 aktiv durchsetzen wird. Die Stadträtin äußerte rechtliche Bedenken bezüglich der Durchsetzung von Beschlüssen gegen private Firmen, die Werbekonzessionen erhalten haben. Fleischwerbung macht laut van der Horst nur 0,1 Prozent der Außenwerbung aus. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Mehrdeutigkeit von Werbung eine Herausforderung darstellt. Interessant ist auch, warum etwa Werbung für Schnittblumen nicht verboten wird, obwohl deren Transport per Flugzeug umweltschädlich sein kann. Ein Verbot würde jedoch eine bedeutende Branche in den Niederlanden beeinträchtigen.