Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Öffentlichkeitsprinzip grundsätzlich auf die neuen Regelungen zur Transparenz der Parteienfinanzierung anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass Prüfberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu Stichproben möglicherweise doch veröffentlicht werden können.
Bisher hatte die EFK sich gegen eine Veröffentlichung dieser Berichte entschieden, obwohl ihr Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter dies empfohlen hatte. Daraufhin legten zwei Beschwerdeführer, darunter ein Journalist, Einspruch beim Gericht ein.
Die Richter haben nun den Beschwerden stattgegeben. Die EFK muss nun überprüfen, ob sie die Berichte doch noch öffentlich machen kann.