Die lange von ideologischen Barrieren geprägte Debatte über die Kernkraft muss endlich neu bewertet werden, da sich die globalen Gegebenheiten dramatisch verändert haben. Energie ist heute zum strategischen Gut geworden und wird in geopolitischen Konflikten als Waffe eingesetzt. Angesichts dieser Umstände stellt eine unabhängige Stromversorgung nicht mehr nur eine Selbstverständlichkeit dar, sondern ist entscheidend für die wirtschaftliche Stabilität der Schweiz.
Mit deutlichen Mehrheiten haben sowohl die Energiekommission des Ständerats (10:2) als auch der Ständerat selbst (26:12) das Verbot neuer Kernkraftwerke aufgehoben. Dies wird von einigen Kritikern, darunter Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt, missverstanden als Rückschritt gesehen, ist jedoch eine notwendige Anpassung an die gegenwärtige Realität.
Die Annahmen der Energiestrategie 2050 sind überholt. Der Strombedarf steigt erheblich, bedingt durch Elektrifizierung in Bereichen wie Wärmeversorgung, Mobilität und Industrie sowie dem wachsenden Bedarf an Rechenzentren für die Digitalisierung. Aktuell verbraucht die Schweiz etwa 60 TWh Strom jährlich; bis 2050 wird ein Anstieg auf 80 bis 90 TWh erwartet.
Zudem ist eine Versorgungslücke im Winter real und nicht zu ignorieren: Der Verlust von 23 TWh CO₂-freier Bandlast durch den Rückgang der Kernkraft kann nicht allein durch Photovoltaik kompensiert werden. Die Diskussion über notwendige Reservegaskraftwerke, die klimaschädlich sind, steht im Widerspruch zum nationalen Ziel von CO₂-Netto-Null und stellt eine energiepolitische Fehleinschätzung dar.
Der Entscheid des Ständerats ist kein Bruch mit der bisherigen Energiestrategie, sondern erhöht den Druck auf alle Gegner der Energieerweiterung. Wer Kernkraft vermeiden möchte, sollte juristische Auseinandersetzungen gegen erneuerbare Projekte einstellen und deren Ausbau unterstützen.
Der Ausbau erneuerbarer Energien stößt an technologische und ökonomische Grenzen. Ortsansässige Einsprachen behindern Großprojekte wie die Grimselstaumauer bereits seit Jahrzehnten, und selbst eine Realisierung aller Projekte des “Runden Tisches Wasserkraft” deckt nur einen Bruchteil der zukünftigen Bedarfe ab. Die Annahme, die Winterlücke allein durch Sonnenenergie schließen zu können, verkennt die physikalische Volatilität und die Grenzen von Großbatteriespeichern bei saisonaler Reserve.
Die Aufhebung des Neubauverbots ist somit ein notwendiges “Sowohl-als-auch”. Erneuerbare Energien sind essenziell, doch eine zuverlässige Grundlast bleibt unerlässlich. Die Schweiz befindet sich international in einer isolierten Position hinsichtlich des Verbots von Kernkraft. Institutionen wie die UNO, die EU und der IPCC erkennen die Notwendigkeit von Kernenergie für das Erreichen der Netto-Null-Ziele an.
Der Entscheid des Ständerats ist kein Baubeschluss; ein neues Kernkraftwerk wäre erst nach 2050 in Betrieb. Dennoch müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um zukünftige Investitionen und Forschung zu ermöglichen, ohne dass diese durch Verbote behindert werden. Ein konkretes Projekt müsste ein intensives Bewilligungsverfahren durchlaufen und ist dem Referendum zugänglich.
Es wäre fahrlässig, sich durch ideologische Blockaden der Möglichkeit berauben zu lassen, eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. Die Aufhebung des Verbots ist ein pragmatischer Schritt zur technologischen Souveränität der Schweiz.
Thierry Burkart, Ständerat (FDP/AG) und Präsident der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S), betont die Notwendigkeit dieses pragmatischen Ansatzes.