Gegen halb sieben am 10. März 2026 erreicht N.* den Bahnhof von Kerzers FR nach einem Uni-Ausflug. Sie bemerkt eine große Rauchwolke neben den Gleisen und läuft, ohne sich um das brennende Postauto zu kümmern, Richtung Heimat. Dort ruft ihr Vater an: “Frage mich, ob ich schon wisse, dass deine Mutter in diesem Auto war.” N.* kehrt zurück zum Bahnhof, um später zu erfahren, dass ihre Mutter mit schweren Brandverletzungen ins Unispital Zürich eingeliefert wurde und dort im Koma liegt.
Auf derselben Station des Spitals behandelt man auch Opfer der Katastrophe von Crans-Montana. Diese erhielten drei Monate Soforthilfe, 10’000 Franken vom Kanton Wallis sowie einen Bundesbeitrag von 50’000 Franken.
Die Töchter aus Kerzers bekamen nur 35 Tage Soforthilfe für Transportkosten, psychologische Unterstützung und Anwaltsgebühren. Eine Verlängerung erforderte weitere Beweisdokumente wie die Steuererklärung. “Weniger Bürokratie wäre von Vorteil gewesen”, betont S.*, die zweite Tochter. “So hätten wir uns um unsere Mutter konzentrieren und das Administrative beiseiteschieben können.” Die Dauer des Spitalaufenthaltes war von Anfang an klar, ebenso wie die hohen Behandlungskosten in Zürich.
Der Freiburger Staatsrat Philippe Demierre erklärt: “Im Unterschied zum Kanton Wallis hat der Kanton Freiburg kein spezielles Gesetz für finanzielle Leistungen außerhalb des Opferhilfegesetzes, weshalb eine Verlängerung der Soforthilfe nicht möglich ist.”
Sechs Tage nach dem Postautobrand in Kerzers begründete Bundesrat Beat Jans die Ablehnung eines Solidaritätsbeitrags damit, dass Crans-Montana-Opfer im Vergleich zu “normalen” Opfern bevorzugt behandelt würden, trotz der Schrecklichkeit beider Ereignisse.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) präzisiert auf Anfrage: “Die Analyse des BJ zeigte, dass das System bei der hohen Opferzahl von Crans-Montana an seine Grenzen stößt. Daher die Unterstützung durch den Bund. Bei Kerzers zeigt sich keine Überlastung des Hilfsangebots.” Diese Begründung ist für N.* und ihre Schwester unverständlich, auch wenn sie einräumen, dass Crans-Montana nicht mit dem Vorfall in Kerzers vergleichbar sei: “Wie können Sie uns sagen, wir seien nicht ebenso benachteiligt wie die Angehörigen von Crans-Montana?”
Die Töchter verstehen, dass nicht allen Opfern ein Solidaritätsbeitrag gezahlt werden kann. Doch der entscheidende Unterschied sei: “Wir konnten nicht mitbestimmen, wo unsere Mutter behandelt wird”, so N. In Zürich und Lausanne befinden sich die beiden spezialisierten Zentren für Schwerbrandverletzte in der Schweiz, was Reise- und Unterbringungskosten unumgänglich macht.
Die Töchter fordern finanzielle Gerechtigkeit und möchten sich nicht um Geld kümmern – sondern um ihre Mutter, die auch zwei Monate nach dem Brand noch um ihr Leben ringt.