Ein ehemaliger Beamter der Polizei von Laufen im Kanton Basel-Landschaft ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, einschliesslich sechs Monaten unbedingter Haft, gefordert.
Der heute 67-jährige Mann nahm über Jahre Geld aus der zentralen Parkuhr in Laufen an sich und verspielte einen Teil davon im Casino. Wie viel genau er entwendete, bleibt ungewiss; das Strafgericht in Muttenz schätzte den Betrag auf rund 365’000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.