Die mutmaßlichen Übergriffe in Kitas betrafen Kinder zwischen null und vier Jahren. Kinderschutz Schweiz weist darauf hin, dass es in diesem Alter schwer fällt, Anzeichen von sexuellem Missbrauch zu erkennen. “Kleine Kinder zeigen oft keine spezifischen Anzeichen wie Schlafstörungen oder körperliche Beschwerden”, erklärt Regula Bernhard Hug, Direktorin des Kinderschutzes. Solches Verhalten kann im frühen Alter natürlich sein und Kleinkinder verfügen noch nicht über die Sprache für solche Erlebnisse.
“Veränderungen im Verhalten sind oft ein Hinweis”, sagt Hug. Diese zu bemerken, ist jedoch kompliziert. Auch Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt, betont: “Wir müssen wachsam sein bei auffälligen Wesens- oder Verhaltensänderungen und im Verdachtsfall nicht allein bleiben. Es gibt keine eindeutigen Anzeichen von erlebter Gewalt.”
Bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe rät Kinderschutz sowie die Beratungsstelle Castagna zu Wachsamkeit. Eine wichtige Rolle spielt auch die Sexualerziehung: “Sie stärkt das Kind”, so Bernhard Hug. Es ist wichtig, dass Kinder verstehen, dass sie nie Zärtlichkeiten erdulden müssen und niemals schuld sind bei Grenzverletzungen.
Lavoyer empfiehlt, tägliche Situationen wie Umziehen für Aufklärung zu nutzen: “Kinder sollten wissen, was Nähe und Grenzen bedeuten.”
Der Kinderschutz sieht Kitas in der Pflicht, durch Schutzkonzepte Übergriffe vorzubeugen. “Auch Institutionen sind nicht machtlos”, sagt Hug. Beispielsweise könnte festgelegt werden, dass Kinder immer zu zweit gewickelt werden.
Eltern wird geraten, nach den Schutzkonzepten in Kitas zu fragen: “Sie haben das Recht auf Informationen”, so Lavoyer. Auch wenn keine hundertprozentige Sicherheit garantiert ist, sollten solche Konzepte Standard sein.
Lavoyer sieht Verbesserungsbedarf im Strafregisterauszug für pädagogische Einrichtungen. Der Auszug wird oft nur einmalig und nicht überall gefordert. Zudem werden laufende Untersuchungen nicht berücksichtigt, was eine Lücke darstellt: “Ein Verfahren kann lange dauern und Beschuldigte könnten in der Zwischenzeit andere Jobs finden.” Lavoyer fordert die Berücksichtigung laufender Verfahren im Sonderprivatauszug.