Bereits ab Juni wird die Bundesstrasse in Luzern ein Tempolimit von 30 km/h haben. Die Stadt Luzern plant, diese Geschwindigkeitsreduktion einzuführen, nachdem bekannt wurde, dass keine Einsprachen eingegangen sind. Ziel der Massnahme ist es, sowohl die Verkehrssicherheit zu erhöhen als auch den Lärmpegel zu senken. Die Installation von neuen Signalen und Markierungen soll erst erfolgen, wenn das Projekt „Veloweg Neustadt-Zentralstrasse“ fertiggestellt wird, welches eine neue Veloverbindung schaffen wird.
Der Quartierverein Hirschmatt-Neustadt begrüsst die Temporeduktion: «Wir setzen uns seit langem für diese Massnahme ein. Der Verkehrslärm halbiert sich durch Tempo 30, besonders in der Nacht, und es steigt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden», teilt er mit.
Die Einführung von Tempo 30 auf der Bundesstrasse ist eine der ersten umgesetzten Massnahmen im Kanton Luzern nach Inkrafttreten einer neuen Strassenverkehrsverordnung am 1. September, die strengere Kriterien für Temporeduktionen einführt.
Diese Verordnung besagt, dass Tempo-30-Gesuche innerhalb von zehn Monaten bearbeitet werden müssen. Aktuell sind noch 28 Gesuche aus 18 Gemeinden offen, wobei seit September ein neues hinzugekommen ist.
Der Kanton Luzern prüft Temporeduktionen auf Basis eines Kriterienkatalogs, der durch umfassende Vernehmlassung entstanden ist. Der Fokus liegt dabei auf Lärm- und Sicherheitsgründen sowie der Begrenzung der Streckenlänge. Parteien, Verbände, Gemeinden und Privatpersonen waren an der Erarbeitung des Katalogs beteiligt.
Grundlage für die Entscheidungen bildet ein umfangreicher Kriterienkatalog, der nach einer breiten Vernehmlassung erstellt wurde. Dieser beinhaltet jedoch keine expliziten Kriterien zur Wohn- und Aufenthaltsqualität.