Das Verbot von Fungiziden, die auf den Stoff Chlorothalonil basieren, ist in der Schweiz weiterhin gültig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Konzerns Syngenta abgewiesen, da Abbauprodukte des Wirkstoffes als gesundheitsschädlich gelten. Nach einer Überprüfung im Jahr 2019 hob das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Bewilligung für solche Fungizide auf. Der Grund: Chlorothalonil kann zu Abbauprodukten führen, die ins Grund- und Trinkwasser gelangen können. Diese Metaboliten stellen nicht nur eine Gefahr für das Wasser dar, sondern sind auch schädlich für Amphibien und Fische. Das Verbot trat sofort in Kraft und es wurde keine Möglichkeit zum Ausverkauf oder Aufbrauch von Lagerbeständen eingeräumt. Der Entscheid des BLW wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, wobei ein Einspruch beim Bundesgericht möglich ist.