Die Staatspolitische Kommission des Ständerats führte am Freitag öffentliche Anhörungen mit Experten durch, um zu erörtern, ob die EU-Verträge einem obligatorischen (Volk und Stände) oder fakultativen Referendum (nur Volk) unterzogen werden sollten. Bundesrat Ignazio Cassis äußerte sich für ein einfaches Volksmehr, da dies die Vertragsannahme wahrscheinlicher mache.
Bei den per Youtube übertragenen Anhörungen zeigten sich zwei Lager: Juristen wie Astrid Epiney und Michael Schöll vom Bundesamt für Justiz (BJ) lehnten ein Doppeltes Mehr ab, während Staatsrechtler Andreas Glaser und Historiker Oliver Zimmer eine umfassende Legitimierung durch Volk und Stände forderten.
Ein neuer Vorschlag stammt von Stefan G. Schmid, Staatsrechtler an der Universität St. Gallen. Auch er ist gegen ein Ständemehr, sieht jedoch einen Verfassungskonflikt mit dem Masseneinwanderungsartikel 121a, da die neuen EU-Verträge die Personenfreizügigkeit ausweiten und somit der Schweizer Eigenverantwortung bei der Zuwanderung widersprechen.
Schmid schlägt vor, eine Übergangsbestimmung in Artikel 121a zu integrieren, um den neuen EU-Vertrag als völkerrechtlichen Vertrag zuzulassen. Diese Änderung wäre dem obligatorischen Referendum unterstellt und würde die Bundesverfassung mit den EU-Verträgen versöhnen. Dieser Ansatz wurde bei der Anhörung als „Königsweg“ bezeichnet.
Der Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni plant, eine Kommissionsinitiative zu diesem Vorschlag auszuarbeiten. Findet er hierfür Unterstützung in den ständigen und nationalen Räten, könnte die Diskussion im Herbst im Plenum erfolgen.