Die Mitte-Partei beharrt auf ihrer Volksinitiative zur gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren, trotz des jüngsten Volksentscheids für die Individualbesteuerung. Parteipräsident Philipp Matthias Bregy erklärte bei der Delegiertenversammlung in Zug, das Schweizervolk müsse über diese Initiative abstimmen dürfen. Diese Entscheidung kam nicht überraschend; sie steht im Widerspruch zum kürzlich von 54,3 Prozent der Stimmberechtigten am 8. März beschlossenen Modell, das Verheirateten zwei separate Steuererklärungen abverlangt.
Die Mitte-Partei fordert eine gemeinsame Besteuerung aufgrund ihrer Sichtweise, dass Ehen als Wirtschaftsgemeinschaft gelten sollten. Sie hat in diesem Streit um die «Heiratsstrafe» verloren, doch ihre Initiative bleibt bestehen und könnte 2026 oder 2027 zur Abstimmung stehen. Gewinner der jüngsten Volksabstimmung war eine Allianz aus SP, FDP, Grünen und GLP. Es wurde erwartet, dass die Mitte ihre Initiative zurückzieht, um einer weiteren Niederlage zu entgehen.
Bregys klare Positionierung macht einen Rückzug unwahrscheinlich und peinlich. Sollte die Initiative angenommen werden, stünde eine komplexe Situation bevor: Theoretisch wäre es möglich, auf kantonaler Ebene dennoch zur Individualbesteuerung zu wechseln; praktisch jedoch würde dies erhebliche Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere durch das Erfordernis der Harmonisierung von Bund und Kantonen.
Falls die Initiative angenommen wird, könnte die Bundesindividualbesteuerung nicht in Kraft treten. Eine technische Lösung wäre dann, die kantonale Individualbesteuerung ebenfalls abzusagen oder ein alternatives Modell zu entwickeln, das Ehepaaren einen Vergleich zwischen individueller und gemeinsamer Veranlagung ermöglicht – der niedrigere Betrag wird fällig.
Dieses «ehefreundliche» Modell könnte zu höheren Steuerausfällen führen als die Individualbesteuerung, während Erwerbsanreize geringer ausfallen könnten. Der Bund erwartet von der Individualbesteuerung einen Anstieg der Erwerbstätigkeit verheirateter Frauen.
Der Ständerat wird im Juni über die Mitte-Initiative debattieren; ein Gegenvorschlag wurde bisher abgelehnt. Sollte auch hier kein Erfolg erzielt werden, steht dem Volksentscheid nichts mehr im Wege. Der Bundesrat hat dann drei Jahre Zeit zur Umsetzung, andernfalls muss eine Verordnungslösung gefunden werden.