Mit einer knappen Mehrheit hat die Knesset ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe für Terroristen einführt. Ein bedeutender Sieg für Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir, der das Gesetz gegen Widerstand in seiner eigenen Koalition und von der Opposition durchsetzte. Am Montagabend war Ben-Gvir sichtlich erleichtert über den Erfolg, obwohl er im Plenum nicht zur Schaumweinflasche greifen konnte. Die Abstimmung ergab 62 zu 47 Stimmen für das Gesetz, welches die Todesstrafe für jene vorsieht, die Gewalttaten gegen Israel begehen und dessen Existenz verleugnen.
Obwohl die Todesstrafe seit der Staatsgründung in Israels Rechtssystem verankert ist, wurde sie 1954 für gewöhnlichen Mord abgeschafft. Ihre Anwendung beschränkte sich auf extrem schwere Fälle und wurde zuletzt 1962 bei Adolf Eichmann vollstreckt. Militärgerichte sprachen die Strafe ebenfalls aus, hoben diese jedoch meist auf oder wandelten sie in Haft um.
Die neue Regelung zielt darauf ab, Richtern weniger Spielraum zu lassen: Wer vorsätzlich einen Menschen tötet und den israelischen Staat schädigt, soll mit dem Tod bestraft werden. Eine lebenslange Verurteilung ist nur nach besonderer Begründung möglich, das einstimmige Urteil der Richterkammer entfällt ebenso wie die Begnadigungsmöglichkeit. Die Vollstreckung ist innerhalb von 90 Tagen durch Erhängen vorgesehen.
Das Gesetz richtet sich vornehmlich gegen Palästinenser im Westjordanland, da es nur vor Militärgerichten gilt und israelische Staatsbürger in Zivilgerichtsbarkeiten verurteilt werden. Hier bleibt die Todesstrafe eine Option ohne gesetzlichen Zwang.
Regierungsbefürworter sehen das Gesetz als Antwort auf jüngste Terrorakte, insbesondere das Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023. Es soll Gerechtigkeit für Opfer schaffen und die bisherige Praxis von lebenslanger Haft in Frage stellen. Die Anwendung des neuen Gesetzes ist jedoch rückwirkend nicht möglich.
Zvika Fogel, Vorsitzender des Sicherheitsausschusses und Parteifreund Ben-Gvirs, betonte die Wiederherstellung der Abschreckung: «Wir sind ein Volk, das das Leben heiligt – und genau deshalb können wir es uns nicht leisten, Leben preiszugeben.»
Kritiker bezweifeln die abschreckende Wirkung und warnen vor möglichen Konsequenzen wie verstärkten Geiselnahmen durch Terrorgruppen. Die Irreversibilität der Todesstrafe birgt zudem das Risiko eines Fehlurteils.
Auch juristisch ist das Gesetz umstritten, da es internationale Garantien wie das Recht auf Begnadigung verletzt. Oppositionspolitiker Gilad Kariv kritisiert die Unvereinbarkeit mit den Grundwerten des Staates Israel und dem Völkerrecht.
Internationale Kritik kam von Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien, die in einer gemeinsamen Erklärung gegen das Gesetz argumentierten. Minister Ben-Gvir konterte diese Kritik und betonte den nationalen Stolz.
Während in den von Palästinensern kontrollierten Gebieten die Todesstrafe nach jordanischem Recht bestehen bleibt, wird sie im Westjordanland seit einem Moratorium nicht mehr vollstreckt. In Gaza hingegen vollzieht die Hamas regelmäßig Hinrichtungen.
Das Gesetz wurde durch einen Kompromiss möglich: Ein ursprünglich strikter Entwurf von Ben-Gvir wurde abgemildert, um diplomatische Folgen zu vermeiden und Spielraum für Richter zu lassen. Doch ob es zur Anwendung kommt, bleibt ungewiss; Klagen beim Obersten Gerichtshof sind bereits angekündigt.
Einige Gegner haben ihre Klage mit einem Zitat Victor Hugos eingeleitet: «Die Todesstrafe ist das besondere und ewige Kennzeichen der Barbarei.»