Mit dem positiven Votum von Volk und Ständen im September 2025 wurde der Bundesbeschluss zur Reform der kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitwohnungen angenommen, was die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung einschließt. Diese Regeländerung ermöglicht es den Kantonen ab diesem Zeitpunkt, eine Sonderabgabe auf hauptsächlich selbstbewohnte Zweitliegenschaften zu erheben, sobald die bisherige Eigenmietwertermittlung wegfallen wird.
Obwohl die Abschaffung des Eigenmietwerts bereits zum 1. Januar 2028 hätte erfolgen können, legt das mit dem Parlamentsbeschluss verbundene Gesetz ein späteres Inkrafttreten fest. Diese Anpassung soll den Kantonen genügend Zeit geben, die notwendigen Maßnahmen auf kantonaler oder kommunaler Ebene gleichzeitig umzusetzen, so eine Mitteilung.