Das als «Unterschriften-Beschiss» bekannte Problem mit gefälschten Unterschriften für Volksbegehren wurde erst 2024 öffentlich. Dennoch gab es bereits 2019 Warnungen. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) übt scharfe Kritik an der Bundeskanzlei, da diese die politische Bedeutung zu spät erkannt und erst nach medialen Druck im Herbst 2024 das Parlament und die Öffentlichkeit informiert habe. Die Kommission betont den Handlungsbedarf bei der Risikoüberwachung und fordert eine systematischere Erfassung sensibler Entwicklungen.
Die seit 2019 schrittweise eingeführten Maßnahmen zur Bekämpfung von Fälschungen, wie verstärkter Informationsaustausch und Sensibilisierung der Gemeinden und Initiativkomitees, bewertet die Kommission grundsätzlich als sinnvoll. Im Zuge steigender Verdachtsfälle wurden Maßnahmen ausgeweitet: 2022 wurde erstmals Strafanzeige eingereicht, Anfang 2024 Kontrollen verschärft und in der zweiten Jahreshälfte 2024 weitere Schritte umgesetzt, darunter die Erarbeitung eines Verhaltenskodex sowie eine Meldeplattform für Gemeinden.
Die Herausforderung, wirksame Maßnahmen zu treffen ohne politische Rechte einzuschränken, wird von der GPK-S als grundsätzlich verhältnismäßig eingestuft. Die Wirksamkeit dieser Schritte soll sich erst in einigen Jahren zeigen.
Kritik übt die Kommission an der früheren Praxis bei «Familienfällen», wo Unterschriften trotz nicht eigenhändiger Eintragung von Namen und Vornamen als gültig erklärt wurden. Diese Praxis, häufig in Familien oder Altersheimen anzutreffen, hielt die Kommission für rechtswidrig. Obwohl die Bundeskanzlei den Fehler im Oktober 2025 korrigierte, sei dies zu spät erfolgt. Nach Ansicht der GPK-S ist eine gesetzliche Anpassung zum Schutz politischer Rechte notwendig.
Der Bundesrat hat bis Ende Juni 2026 Zeit, dazu Stellung zu nehmen.