Karin Fischer, dreizehn Jahre lang Präsidentin der kontrovers diskutierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in Winterthur, tritt nun zurück. Bekannt wurde sie durch die Eskalation des Falles von Flaach im Jahr 2015, wo nach einer tragischen Tat gegen Kinder eine externe Untersuchung der Kesb letztlich entlastete. Fischer äußert sich kritisch über den heutigen Zustand ihrer ehemaligen Behörde und betont die begrenzten Möglichkeiten staatlicher Interventionen.
Im Rückblick auf ihre Amtszeit sagt Fischer, dass die Kesb zwar breit akzeptiert sei, jedoch immer wieder Missverständnisse über ihre Hauptaufgaben korrigieren müsse. Die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit, Konflikte wie familiäre Streitigkeiten oder Erbschaftsfragen lösen zu können, sei ein Irrtum.
Die promovierte Juristin Fischer war vor ihrer Präsidentschaft bei der Kesb auch Friedensrichterin und arbeitete bei der Vormundschaftsbehörde Winterthur. Nach ihrem Rücktritt will sie sich als selbständige Konsulentin neu orientieren.
Fischer kritisiert die zunehmende Tendenz, staatliche Intervention zu suchen: “Es ist wie eine Schere im Kopf”, sagt sie und beobachtet eine Absicherungsmentalität. Die Kesb steht unter ständiger Beobachtung und der Druck, Fehler zu vermeiden.
Obwohl die Zahl der Beistandschaften gestiegen ist, sieht Fischer in der Professionalisierung der Behörde auch positive Veränderungen: Eingriffe sind spezifischer und weniger umfassend geworden. Dennoch fordert sie mehr Mut von Gesellschaft und Umfeld, Betroffenen mehr Freiheit zuzutrauen.
Besonders kritisch sieht Fischer die Haltung gegenüber Jugendlichen im Übergang zum Erwachsenenalter: Sie plädiert dafür, das Selbstvertrauen zu stärken statt Beistandschaften automatisch fortzuführen. Zudem zeigt sie sich besorgt über den Druck auf Psychiatrien und die Erwartungshaltung von fürsorgerischen Unterbringungen.
Fischer befürwortet ein Familiengericht, wie es in anderen Kantonen existiert, als besseres Modell zur Behandlung familiärer Konflikte. Zudem unterstützt sie die geplante Einschränkung von Rekursinstanzen bei Kesb-Verfahren im Kanton Zürich, um Verzögerungen zu vermeiden und schneller Entscheidungen zugunsten der Betroffenen zu treffen.
Ihren jüngeren Selbst gibt sie den Ratschlag: “Du kannst nicht alles beeinflussen.” Demut sei gefragt, wenn man in einer Position wie ihrer arbeite. Ihre Erfahrungen zeigen die Herausforderungen und Grenzen staatlicher Einmischung im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes.