Eine wenig beachtete Änderung im Wehrpflichtgesetz, die seit Jahresbeginn gilt, bringt Diskussionen in Deutschland hervor. Laut der neuen Regelung müssen Männer zwischen 17 und 45 Jahren vor Auslandsreisen von mehr als drei Monaten die Genehmigung der Bundeswehr einholen. Diese Anforderung ist im reformierten Wehrpflichtgesetz verankert, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist.
Die Regelung gilt nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall und stellt einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte dar. Der Bericht der «Frankfurter Rundschau» hat die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Maßnahme gelenkt, was zu teils empörten Reaktionen führte. Die Linkspartei-Politikerin Ulrike Eifler kritisiert, dass das Gesetz möglicherweise «klammheimlich» geändert wurde, um dem Staat besseren Zugriff auf wehrfähige Männer zu ermöglichen.
Trotz der Kritik hat die Regelung das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, inklusive einer öffentlichen Sachverständigenanhörung. Dabei wurde jedoch die Pflicht zur Genehmigung bei Auslandsaufenthalt nicht diskutiert.
Laut Paragraf 3 des Gesetzes muss eine Genehmigung eingeholt werden, sobald das 17. Lebensjahr vollendet ist. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Betroffene noch gemustert wurde. Frühere Fassungen enthielten diese Vorgabe nur für den Spannungs- und Verteidigungsfall.
Das Verteidigungsministerium erklärte gegenüber der NZZ, dass die Regelung eine effektive Wehrerfassung sicherstellen soll. Die Ausreisegenehmigung sei zu erteilen, wenn keine Dienstleistung als Soldat zu erwarten ist, da der Wehrdienst auf Freiwilligkeit beruht.
Das Ministerium arbeitet bereits an Regelungen zur Vereinfachung dieses Prozesses und plant Verwaltungsvorschriften, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die Frage nach dem Sinn einer solchen Kontrolle im Rahmen eines freiwilligen Wehrdienstes bleibt jedoch offen und wird weiterhin diskutiert.