Am 21. April wird das Bundesgericht eine öffentliche Beratung zur Beschwerde der EDU Schweiz bezüglich der Abstimmung über die elektronische Identität (E-ID) durchführen. Die Partei wirft vor, dass sich Unternehmen mit staatlichem Bezug unzulässig für das Ja bei dieser Vorlage eingesetzt hätten.
Ausgangspunkt für diese und andere Beschwerden war die finanzielle Unterstützung der Swisscom für die Kampagne zugunsten der E-ID. Die Abstimmung über das zugehörige Gesetz fand am 28. September des vergangenen Jahres statt, wobei sich eine knappe Mehrheit von 50,39 Prozent Ja-Stimmen durchsetzte.
Die EDU argumentiert, dass die Beteiligung der Swisscom und anderer staatsnaher Betriebe zu einem Ungleichgewicht der Macht führte. Demzufolge sollte das Abstimmungsergebnis für ungültig erklärt werden. Ihrer Meinung nach wurde durch dieses Engagement die staatliche Neutralitätspflicht verletzt, was eine Beeinträchtigung der freien Willensbildung zur Folge hatte. Es sei generell Aufgabe der Behörden, vor einer Abstimmung neutral und transparent über das Thema zu informieren.